Michael Salker darf Fährpatent machen
Jetzt steht es fest: Michael Salker darf trotz einer Farbunterscheidungsschwäche den Fährführerschein machen. Der 31-Jährige plant, den Fährbetrieb zwischen Alf und Bullay von seinem Onkel Otto Salker (67) zu übernehmen (der TV berichtete).
Alf/Bullay/Koblenz. Bereits das Koblenzer Verwaltungsgericht hatte die zuständige Schifffahrtsbehörde verpflichtet, Michael Salker zur Prüfung zuzulassen. Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz jetzt bestätigt - die Behörde hatte Berufung gegen das erste Urteil eingelegt.Michael Salker freut sich: "Das wird auch Zeit", kommentiert er die Nachricht. Seit mehr als einem Jahr wartet er nun schon auf diesen Moment. Jetzt will er sich über die nächsten Prüfungstermine für das "Binnenschifferpatent Klasse F" informieren. Er wird eine theoretische Prüfung, dann die praktische auf dem Motorschiff "Remigius" ablegen müssen. Auf die "Theorie" hat er sich in der Zwischenzeit schon vorbereitet.Besteht Salker die Prüfung, wird ihm die Fahrerlaubnis vor aussichtlich unter Auflagen gestattet: Davon geht sein Zeller Rechtsanwalt Ingo Grünewald aus. "Dieses Ziel haben wir ja von Anfang an verfolgt", sagt Grünewald: Michael Salker will die "Remigius" nur zwischen Alf und Bullay steuern, nur am Tag und bei "sichtigem" Wetter. Denn unter diesen Bedingungen - das hat das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil bestätigt - bleibt Salkers Rot-Grün-Schwäche ohne Auswirkung. In Salkers Fall würde ein Führerscheinverbot sein Grundrecht auf freie Berufswahl daher unverhältnismäßig einschränken, so das Gericht (Az.: 8 A 10909/07.OVG).Freude auch bei Karl Heinz Simon, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Zell: "Die Fähre hat schon große Bedeutung, es gibt einen regen Personenverkehr zwischen Alf und Bullay. Wir freuen uns, dass die Zukunft der Fähre gesichert ist."