Missbrauch: Angeklagter legt Teilgeständnis ab

Im Prozeß gegen einen 51-jährigen Mann, der drei Jungen missbraucht haben soll, hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er habe sich demnach insgesamt 178-mal an den Jungen vergangen. Laut Anklage sollen es 687 Fälle gewesen sein.

Trier/Morbach. Es ist ruhig im Gerichtssaal im Landgericht Trier. Ein 51-jähriger Pferdepfleger, der sich laut Anklage an mehreren Jungen vergangen haben soll, legt sein bereits angekündigtes Geständnis ab. Er spricht ohne große Emotionen; nur als er von Mißbräuchen in seiner eigenen Kindheit berichtet, schluchzt er. Der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg schenkt dem jedoch kaum Beachtung.

15- bis 18-mal habe er sich an seinem anfangs siebenjährigen leiblichen Sohn in Morbach vergangen, sagt der Angeklagte aus. Laut Anklageschrift hat er sich 106-mal am Jungen vergangen, doch das streitet der Mann ab.

Auch die anderen Mißbrauchsvorwürfe räumt er ein, doch auch bei ihnen fällt seine Zählung geringer als die der Staatsanwaltschaft aus. So habe er sich an einem zweiten Jungen etwa 100-mal vergangen, während der Junge zuvor ausgesagt hatte, er sei rund 400-mal vom Angeklagten missbraucht worden. Einen dritten Jungen hat der Angeklagte laut Geständnis etwa 60-mal missbraucht - die Staatsanwaltschaft geht von 182 Fällen aus. Zusätzlich gesteht der Angeklagte den Missbrauch drei weiterer Jungen, darunter auch einen Fall bei einem Sohn seiner jetzigen Frau.

Trotzdem bestreitet der Mann, bei minderjährigen Jungen sexuelle Erregung zu verspüren. "Ich suche mir das nicht aus", sagt er. "Es ist einfach passiert. Es tut mir so leid!" Doch der Richter bohrt nach: "Sie haben es aber immer, immer, immer wieder getan! Und wann immer Vorwürfe dazu aufkamen, haben sie diese energisch von sich gewiesen, sogar die Betroffenen angezeigt!" Der Angeklagte schweigt.

Anschließend erstellt der Sachverständige Dr. Gerhard Buchholz ein Gutachten zu dem Angeklagten. Demnach sei dieser pädophil - als sogenannte Nebenströmung, da er auch Beziehungen zu Frauen pflegt. Außerdem sei bei ihm eine instabile Persönlichkeitsstörung zu erkennen. Der Angeklagte übe in seinen jeweiligen Beziehungen starke Macht in der gesamten Familie aus. Laut des Gutachtens besteht beim Angeklagten außerdem ein "außerordentlich hohes Rückfallrisiko" - diese Einschätzung kann bei einem Urteilsspruch wichtig bezüglich einer Sicherungsverwahrung sein.

Wie stark das Machtgefüge des Angeklagten wirkt, war zuvor im Gerichtssaal zu beobachten: Die jetzige Ehefrau des Angeklagten hatte sich so lange in Falschaussagen und Widersprüchen verstrickt, bis der Staatsanwalt sie erbost festnehmen wollte. Offenbar wollte sie ihren Mann vor weiteren Vorwürfen schützen. "So etwas habe ich noch nie erlebt", sagt Buchholz.

Die Plädoyers des Staatsanwalts und der Verteidigung sind für den 12. April festgesetzt. Dann soll auch das Urteil erfolgen.

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