Missbrauch: Gericht verurteilt Mutter und Sohn

Trier · Urteil im Missbrauchsprozess gegen einen 21 Jahre alten Mann aus dem Oberen Kylltal: Der Angeklagte muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Haftbefehl gegen den 21-Jährigen wurde ausgesetzt - er befindet sich vorerst auf freiem Fuß.

Der junge Mann hatte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme 13 mal Geschlechtsverkehr mit einem damals 13-jährigen Mädchen -dem Gesetz nach also noch einem Kind.
Die Folge: Im November bekam die inzwischen 14-Jährige selbst ein Kind. Tatort war in zwei Fällen die elterliche Wohnung des Opfers. Die weiteren elf Fälle spielten sich im Haus der Mutter des Angeklagten ab. Dabei wusste die 54-Jährige, dass die reifer wirkende Freundin ihres Sohns erst 13 Jahre alt war. Als sie von der Schwangerschaft erfuhr, hatte sie das Mädchen bedroht und eine Abtreibung verlangt. Dies brachte der Frau nun die Verurteilung wegen Beihilfe und versuchter Nötigung ein. Mit ihren Urteilen lag die Erste Große Jugendkammer deutlich über den Anträgen der Verteidiger, aber auch unter den Strafanträgen der Anklage. Nach der Urteilsverkündung setzte die Kammer den Haftbefehl gegen den Hauptangeklagten, der seit fünf Monaten in Untersuchungshaft gesessen hat, vorerst aus.
Als Auflage wurde dem 21-Jährigen strikt untersagt, mit der 14-jährigen Kindesmutter irgendeinen Kontakt aufzunehmen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sowohl Anklage als auch Verteidigung erklärten auf TV-Anfrage, dass zunächst die schriftliche Urteilsbegründung geprüft werden müsse. f.k.

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