Missbrauch: Vater muss ins Gefängnis

Bad Kreuznach/Morbach · 25 Jahre lang wartete eine Frau aus dem Hunsrück, bis sie ihren Vater wegen sexuellen Missbrauchs anzeigte. Der Anstoß für die Meldung bei der Polizei war ein weiterer Fall, in dem der Mann angeklagt war. Er muss nun für fünf Jahre hinter Gitter.

Bad Kreuznach/Morbach. Ein heute 55 Jahre alter, ursprünglich aus dem Rheinland stammender Mann ist vor dem Landgericht Bad Kreuznach wegen sexuellen Missbrauchs seiner damals vierjährigen Tochter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Dabei war der Heizungsbauer bereits in einem anderen Verfahren wegen Missbrauch einer Jugendlichen aus Morbach 2013 vom Landgericht Trier zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden, was in das Strafmaß einbezogen wurde.
Die heute 29-jährige Tochter hatte sich bei der Polizei gemeldet, nachdem das Missbrauchsverfahren gegen den Angeklagten im Frühjahr 2013 eröffnet worden war. Die Frau sagte aus, dass auch sie als Kleinkind von ihrem leiblichen Vater missbraucht worden sei. Zu diesem Zeitpunkt lebte die Familie in einem Ort der Verbandsgemeinde Rhaunen. Wie die Vorsitzende Richterin Lisa Jacobi betonte, gehe es der Tochter vor allem darum, den pädophilen Handlungen ihres Vaters Einhalt zu gebieten. "Sie möchte nicht, dass dieser wohl erste Fall bagatellisiert wird."
Zu Beginn der Verhandlung räumte der Angeklagte nach einem Verständigungsgespräch mit seiner als Nebenklägerin auftretenden Tochter ein, dass er sexuelle Handlungen an dem Kind ausgeführt hatte. Der Mann hatte nach eigenem Bekunden ein Aufklärungsgespräch mit seiner Tochter ausgenutzt. Ob es zuvor auch zum Geschlechtsverkehr kam, wie die junge Frau aussagte, ließ sich nicht klären.
Die Tat ereignete sich kurz nach dem vierten Geburtstag der Tochter, wobei der genaue Zeitpunkt und Ablauf nur anhand der Aussagen erörtert werden konnten. Dies machte die Psychologin Simone Gallwitz in ihren Gutachten zur Aussagetüchtigkeit des Opfers deutlich.
Zwar stünden die Aussagen der Frau in Einklang mit den späteren Taten des Angeklagten in Morbach. Allerdings liege das Alter des Mädchens zum Tatzeitpunkt sehr knapp an der wissenschaftlich festgelegten Grenze der generellen Aussagefähigkeit von Kindern. "Für den von ihr geschilderten Ablauf spricht, dass sie mit ungefähr sechs Jahren alles ihrer Mutter gebeichtet hat, aber es gibt keine verwertbaren anderen Spuren", erklärte die Sachverständige. Auch habe die Mutter in ihrer Aussage den Wortlaut so nicht bestätigen können. Der Mann lebte und arbeitete bis zu seiner Verhaftung in der Nähe von Morbach. Erst nachdem es im Jahr 2013 zu den Ermittlungen gegen den Angeklagten wegen Missbrauch einer Zwölfjährigen in 17 schwerwiegenden Fällen kam, meldete sich die Tochter bei der Polizei.
Richterin Lisa Jacobi unterstrich nun in ihrer Urteilsbegründung, dass der Missbrauch der Tochter, auch wenn der Tathergang nach 25 Jahren nicht mehr bis ins Detail zu klären ist, die Frau ein Leben lang belaste. Aufgrund des Verständigungsgesprächs und der gezeigten Reue verurteilte sie den 55-Jährigen zu einer Gesamtstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte kündigte an, dass er das Urteil annehmen wird. sig

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