Missbrauchsprozess mit 22 Belastungszeugen

Trier/Morbach. · Sexueller Missbrauch von Kindern in zahlreichen Fällen wird einem 53 Jahre alten Mann aus Morbach vorgeworfen. Gestern hat vor dem Trierer Landgericht der Prozess gegen den Morbacher begonnen. Am ersten Verhandlungstag beschränkte sich die Kammer auf die Verlesung der Anklage.

Der in Bonn geborene Angeklagte wohnt seit vielen Jahren in Morbach, ist verheiratet und Vater einer inzwischen erwachsenen Tochter. Er lebt nach eigenen Angaben von seiner Frau getrennt. Der große schlanke Mann wirkt auf den ersten Blick nicht wie ein 53-Jähriger, sondern eher jünger. Seit Februar dieses Jahres sitzt der bisher unbescholtene Angeklagte in Untersuchungshaft.
Kurz ist am Montag der Prozessauftakt vor der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts. "Weil heute die bestellte Sachverständige verhindert ist, werden wir uns auf die Verlesung der Anklageschrift und einige Hinweise an den Angeklagten beschränken müssen", erklärt Vorsitzender Albrecht Keimburg zur Eröffnung.
Die dann vom Staatsanwalt (er besteht auf seinen Persönlichkeitsrechten und will nicht namentlich genannt werden) verlesene Anklageschrift ist lang und inhaltsschwer:
Vom Sommer 2010 bis September 2011 soll der Angeklagte ein zehnjähriges Mädchen aus seiner Nachbarschaft 18 Mal schwer sexuell missbraucht haben. In einem weiteren Fall habe das Kind sexuelle Handlungen an ihm vornehmen müssen. Im Frühjahr 2010 sei es auch zu sexuellen Handlungen mit zwei Freundinnen des Opfers gekommen. Diese beiden Mädchen waren damals unter 14 Jahre alt.

Bei der Verlesung der Anklage sitzt der 53-Jährige regungslos neben seiner Verteidigerin Sylvia Karrenbauer aus Trier. Dann richtet der Vorsitzende Keimburg nochmals das Wort an den Angeklagten, um "ihm etwas mit auf den Weg zu geben". Fünf Verhandlungstage mit insgesamt 22 Zeugen und Zeuginnen seien für dieses Verfahren angesetzt worden, so Keimburg. Man habe zahlreiche Leute aus Morbach vernommen. Das Ergebnis sei eine Reihe belastender Aussagen. Keimburg: "Es gibt auch belastende Äußerungen von Ihrer eigenen Tochter. Und sie hat erklärt, dass sie vor Gericht gegen den eigenen Vater aussagen werde und nicht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wolle." Der Angeklagte möge darüber nochmals nachdenken und dies mit seiner Anwältin besprechen, denn für den Fall eines Geständnisses könne er mit einem geringeren Strafmaß rechnen.

Das Verfahren wird am Dienstag, 13. August, ab 9 Uhr vor dem Landgericht Trier fortgesetzt.

Extra Strafmilderndes Geständnis

Ein Geständnis des Angeklagten führt in einem Strafprozess in der Regel zu einem milderen Urteil. Der Grund: Durch sein Geständnis signalisiert der Angeklagte Einsicht und Reue. Außerdem wird dadurch ein womöglich langwieriger Prozess deutlich verkürzt (Prozessökonomie).Von besonderer Bedeutung ist das Geständnis in Verfahren um sexuellen Kindesmissbrauch, da den Opfern der schwere Zeugenauftritt vor Gericht erspart bleibt. Der Angeklagte wird des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (Paragraf 174 a Strafgesetzbuch) beschuldigt. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet - die Höchststrafe reicht bis zu zehn Jahren Gefängnis. f.k.

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