Missbrauchsprozess: Vernehmung und Urteil verschoben

Im Prozess gegen einen Mann, der sich an mehreren Jungen in Morbach vergangen haben soll, hat die Frau des Angeklagten eine frühere Aussage widerrufen. Das angekündigte Geständnis des Mannes wurde aus Zeitgründen verschoben.

Trier/Morbach. (alo) Vor dem Landgericht Trier muss sich ein 51-jähriger Pferdepfleger verantworten, der mehrere Jungen sexuell missbraucht haben soll.

Am zehnten Verhandlungstag kam ein Vorfall ans Licht, der bereits vor Wochen angesprochen wurde: Ein Sohn der Ehefrau des Angeklagten soll vor einiger Zeit behauptet haben, der Mann habe ihn in der Intimregion berührt. Die Mutter hatte ausgesagt, ihre Tochter habe diese Behauptung des Sohnes auf ihrem Handy aufgezeichnet, der Mutter vorgespielt und wieder gelöscht.

Später erreichte die Staatsanwaltschaft ein Brief, in dem die Tochter behauptet, die ganze Geschichte sei nur erfunden. Die Mutter behauptete, sie habe mit diesem Brief nichts zu tun.

Der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg zweifelte damals offen an ihrer Darstellung. Gestern dann die Wende: Die Mutter widerruft ihre Aussage. Der angebliche Brief ihrer Tochter stamme in Wirklichkeit von ihr selbst. Auch einen weiteren Brief an das Gericht, in dem sie darum bat, den Angeklagten nicht in die Nähe ihrer Kinder zu lassen, habe sie selbst geschrieben. Zuvor hatte sie behauptet, diesen Brief habe jemand anderes verfasst.

Der Richter hakt nach: Ob sie der Tochter im ersten Moment geglaubt habe, als sie mit der Tonaufnahme zu ihr gekommen sei, will er von der Frau wissen. "Ja", antwortet die Mutter.

"Aber vor Gericht haben Sie sie als Lügnerin dargestellt", fährt der Richter fort. Die Frau weicht einer Antwort aus: "Mein Mann hat nie zugegeben, dass da etwas war." Der Richter fragt weiter: Ob es denn einen Beweis dafür gegeben habe, dass die Tochter schwindele? Die Frau antwortet nicht.

Eine weitere Frage steht im Raum: Ein Sohn der Frau erlitt 2009 eine Platzwunde am Kopf. Doch es gibt seitens der Familie verschiedene Erklärungen, die alle dem Richter vorgetragen werden.

Zuerst sagt die Mutter, der Junge habe sich an einem Türrahmen verletzt. Später sagt sie, ihre Tochter habe den Jungen mit einem Spielzeug geschlagen.

Ein weiterer ihrer Söhne hatte zuvor ausgesagt, der Junge habe sich mit einem der Brüder geschlagen. Kurze Zeit später behauptete er, er könne sich nicht genau erinnern, dann wieder, seine Schwester habe den Jungen verletzt. Als der Richter versucht, die Unstimmigkeiten in der Aussage des Zeugen aufzulösen, beruft der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.

Aus Zeitgründen wird die Vernehmung des Angeklagten verschoben, zu dem angekündigten Geständnis kam es nicht. Der Prozess wird am 1. April fortgesetzt, das Urteil soll am 12. April fallen. daj/ca

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