Missbrauchsverdacht: 53-Jähriger vor Gericht

Trier/Morbach · Ein 53-jähriger Mann aus der Gemeinde Morbach muss sich ab Montag wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, sich an einer Zehnjährigen und zwei ihrer Freundinnen vergangen zu haben.

Trier/Morbach. In 75 Prozent der Fälle von Missbrauch an Kindern kennt das Opfer den Täter. Das könnte auch auf den Fall zutreffen, der am kommenden Montag, 12. August, vor dem Landgericht Trier verhandelt wird, sofern die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage Recht behält.
Angeklagt ist ein 53 Jahre alter Mann aus der Gemeinde Morbach. In 18 Fällen soll er laut Staatsanwaltschaft sexuelle Handlungen an einem zehnjährigen Mädchen aus der Nachbarschaft vorgenommen haben, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden waren.
In einem weiteren Fall soll er das Mädchen veranlasst haben, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Auch an zwei Freundinnen des Mädchens, die damals beide unter 14 Jahre alt waren, soll er sich vergangen haben.
Das Verfahren wird vor der Großen Jugendstrafkammer verhandelt, die nicht nur dann zuständig ist, wenn Jugendliche angeklagt sind, sondern auch, wenn es um sogenannte Jugendschutzsachen geht, Heranwachsende also geschützt werden sollen.
Als Tatzeitraum wird die Zeit von Frühjahr 2010 bis September 2011 angenommen. Der Mann sitzt seit 12. Februar dieses Jahres in Untersuchungshaft. Voraussetzung für die U-Haft ist ein dringender Tatverdacht. Des Weiteren muss ein Haftgrund vorliegen, wie beispielsweise Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr.
Die U-Haft in Deutschland soll bis zum Prozessbeginn maximal sechs Monate andauern und wird nur unter bestimmten Bedingungen vom Oberlandesgericht verlängert. Am Montag sitzt der Angeklagte auf den Tag ein halbes Jahr hinter Gittern. Insofern hält das Gericht mit dem Termin die Frist gerade noch ein.
Der Strafrahmen bei schwerem sexuellen Missbrauch, der dem 53-Jährigen vorgeworfen wird, liegt laut Gerichtssprecherin Ines Ritter zwischen einem Jahr und zehn Jahren Haft. mai

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