Mit Friedensrose den Hausfrieden gestört

Ist der Hausfriedensbruch ein geeignetes Mittel, seinen Protest gegen Atomwaffen auszudrücken? Der Prozess um einen angeklagten Friedensaktivisten im Cochemer Amtsgericht wurde zum Lehrstück in Sachen Meinungsfreiheit.

Cochem. (awa) Es war ein recht ungewöhnlicher Prozess vor dem Cochemer Amtsgericht: Ein nahezu lammfromm wirkender Angeklagter gesteht, dass er im vergangenen Sommer unerlaubt die Brauhecker Fliegerkaserne betreten hat, um auf dem Kasernengelände Rosen und Flugblätter zu verteilen. Er wollte seinen Protest gegen nukleare Waffen ausdrücken.

Der 69 Jahre alte Angeklagte sitzt in Cochem einem Richter gegenüber, der aus diesem Strafprozess eine fast rechtsphilosophische Debatte über Völkerrecht, zivilen Ungehorsam und rechtfertigenden Notstand macht. Für den unbeteiligten Zuschauer ist die Verhandlung eine recht unterhaltsame Darbietung, die im Wesentlichen ein zweistündiger Dialog zwischen Richter und Angeklagten ist.

Der 69-Jährige wird wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Damit das Verhalten des Angeklagten nicht "völlig sanktionslos" bleibt, so Strafrichter Gerald Michel, muss der Mann eine Geldauflage von 300 Euro an den Weißen Ring zahlen. Der Richter folgt mit seinem Urteil dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft.

Eine ähnlich milde Strafe hatte bereits Pfarrer Matthias Engelke erhalten. Er war einer der insgesamt drei Menschen, die außer dem Berliner Aktivisten an der gewaltfreien Protestaktion gegen Atomwaffen in der Fliegerkaserne in Brauheck beteiligt waren. Engelke wurde bereits im Januar vom Cochemer Amtsgericht zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte ist eigens aus Berlin zum Strafprozess nach Cochem gereist. Vor Gericht erzählt er, dass er seit rund 30 Jahren in der Friedensbewegung aktiv ist, mehrmals Hiroshima besucht hat und seinen Protest bisher immer auf legalem Wege geäußert habe. Der 69-Jährige erklärt: "Ich habe gespürt, ich muss mehr tun. Der Bruch des Völkerrechts, den die Bundesrepublik mit der Stationierung der Atomwaffen in Büchel begeht, wiegt mehr."

Er verweist dabei auf die gerade erst von Elke Koller eingereichte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und sagt: "Ich habe vergangenes Jahr noch nicht gewusst, dass man als Einzelperson einen Staat wegen Völkerrechtsverletzung anklagen kann. Das war mir zum Zeitpunkt der Protestaktion in Brauheck nicht bekannt."

Legale demokratische Wege suchen



Richter Gerald Michel appelliert eindringlich an den Angeklagten, dass seine Motive ja ehrenwert seien, aber es doch legale Wege in einer Demokratie gebe, seine Meinung kundzutun, die vielleicht sogar wirkungsvoller seien. "Das macht doch unseren Rechtsstaat gerade aus, dass man hier frei seine Meinung äußern darf", sagt Michel. Er lässt den Einwand des Angeklagten, der sich im Plädoyer auf den "rechtfertigenden Notstand" beruft, nicht zu.

Der angeführte Paragraf 34 des Strafgesetzbuches sieht im "rechtfertigenden Notstand" einen Rechtfertigungsgrund, der ein "rechtsgutsverletzendes Verhalten" gestattet. Doch, so meint Amtsrichter Michel, sei auch bei einem Notstand nur das mildeste Mittel zulässig. Der Richter erklärt dazu: "In diesem Fall ist das die politische Meinungsbildung. Ein gezielter Gesetzesübertritt ist im demokratischen Rechtsstaat nicht zulässig."

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