Kommunalpolitik Ausschuss darf in die Akten schauen

Thalfang · Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der VG Thalfang sollen die Akten einsehen, die anlässlich der Beratungsgespräche von Bürgermeister Marc Hüllenkremer bei einer Kölner Anwaltskanzlei erstellt worden sind.

 Ganz so viele Akten werden es in Thalfang nicht sein. Aber jetzt dürfen sie eingesehen werden.      

Ganz so viele Akten werden es in Thalfang nicht sein. Aber jetzt dürfen sie eingesehen werden.    

Foto: dpa/Friso Gentsch

Der Gemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, dass der Haupt- und Finanzausschuss der VG die Akten einsehen soll, die anlässlich des Besuchs von Bürgermeister Marc Hüllenkremer in einer Kölner Kanzlei erstellt worden sind.

„Es liegt Interesse vor, dass der Werdegang skizziert wird“, sagt SPD-Fraktionssprecher Detlef Jochem.

Der Bürgermeister habe geäußert, er sehe dies inzwischen als Privatangelegenheit, da er sich bereit erklärt habe, die Kosten zu tragen, falls die Kanzlei die anstehende Klage gegen die VG gewinne, sagt er.

Doch dem widerspricht Jochem: „Nicht der Bürgermeister ist verklagt, sondern die Verbandsgemeinde.“

Für ihn bestehe die Vermutung, dass in den Akten Sachen zum Vorschein kämen, die der Bürgermeister nicht mitteilen wolle. Der Antrag auf Akteneinsicht sei mit den Fraktionen der CDU und der FDP abgestimmt.

Richard Pestemer von der Freien Wählergruppe Erbeskopf hat sich „verwundert“ gezeigt, dass seine Fraktion nicht angefragt worden sei. „Wir haben auch Interesse an Akteneinsicht“, sagt er.

Was wiederum Winfried Welter von der CDU-Fraktion erstaunt: „Sie sind eine der Personen, die beste Gesprächskenntnisse haben“, sagt er.

Der erste Beigeordnete Burkhard Graul, der für den erkrankten Bürgermeister die Sitzung geleitet hat, sagt, im Rathaus fänden sich derzeit keine Akten zu dem Vorgang.

Werner Breit von der FDP bezeichnet es als dubios, dass Hüllenkremer die Beigeordneten der Verbandsgemeinde nicht eingebunden habe.

Dass der Bürgermeister die Anlagen nicht beigelegt habe, als der VG-Rat im Sommer über die Klage diskutiert habe, sei eine „Frechheit.“ Er habe den Bürgermeister deshalb angeschrieben, jedoch keine Antwort erhalten. Hüllenkremer war nach eigenen Aussagen wegen offener Fragen zur Kommunalreform zweimal zu einem Anwaltsbüro nach Köln gefahren, um sich beraten zu lassen. Begleitet worden ist er von den beiden Ortsbürgermeistern Richard Pestemer aus Neunkirchen und Reiner Roth aus Lückenburg.

Der VG-Rat erhielt erst Kenntnis von dem Vorgang, als Hüllenkremer die zugehörigen Rechnungen des Anwaltsbüros in Höhe von 8508 Euro nicht bezahlen wollte und die Kölner Kanzlei die Verbandsgemeinde deshalb verklagt hat.

Hüllenkremer hatte sich bereit erklärt, die Kosten der Klage persönlich zu tragen, wenn die Verbandsgemeinde zur Zahlung der Rechnungen und der Gerichtskosten verurteilt werde.

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