Morbach geht nach Koblenz

MORBACH. Die Gemeinde Morbach will im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hunsrück-Airports für drei der vom Fluglärm am meisten betroffenen Dörfer nächtlichen Lärmschutz erstreiten. Das beschloss der Gemeinderat. Ein Antrag der Fraktionsgemeinschaft grüne Liste Morbach, gegen die gesamte Genehmigung vorzugehen, fand keine Mehrheit.

Bürgermeister Gregor Eibes hatte die Kommunalpolitiker zu einer außerplanmäßigen Ratssitzung zusammengerufen. Der Zeitrahmen zwischen dem Behördenbescheid am 28. Dezember und dem 10. Februar, bis zu dem die Gemeinde Klage einreichen kann, war schließlich eng gemessen. "Schuld" daran war die Individualzustellung des Planfeststellungs-Beschlusses zur Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Frankfurt-Hahn der Luftfahrtbehörde (der TV berichtete mehrmals). Nach Auffassung des Bürgermeisters hat die Behörde sich damit ein Eigentor geschossen. Denn damit sei es fast notwendig geworden, gerichtliche Schritte in die Wege zu leiten. Eibes äußerte in der Sitzung sein Unverständnis darüber, dass man den Kommunen nicht die gleichen Rechte wie den Bürgern einräume. Diese haben für den Gang vor den Kadi Zeit bis 7. März. Der Bürgermeister hatte in einem Gespräch mit der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH Möglichkeiten ausgelotet, dass die Betreibergesellschaft freiwillig für den Lärmschutz in Hundheim, Hinzerath und Wederath aufkomme. Ohne Erfolg. Er plädierte deshalb dafür, den Schallschutz in den drei Dörfern vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz zu erstreiten. Die formalen Voraussetzungen seien durch die eingeschränkte Planungshoheit der Kommune gegeben. Keine Aussicht auf Erfolg habe ein Prozess bezüglich der vor einem Jahr nachgereichten Forderungen - unter anderem die Ausweitung der nächtlichen Lärmschutzschone auf Morbach, Bischofsdhron, Gonzerath und Wenigerath. Sie seien erst nach Ablauf der Einwendungsfrist vorgelegt worden. Zudem schlug der Rathaus-Chef vor, mit der Planfeststellungsbehörde und der Lärmschutz-Kommission dahingehend zu verhandeln, dass die von der Luftfahrtbehörde zusätzlich geforderte Lärmmess-Anlage Hundheim zugeordnet werde. Statt einer stationären Anlage solle wegen der größeren Flexibilität ein mobiles Gerät beschafft werden. Die Frage von Frank Klein (FDP) nach den Kosten für einen Prozess beantwortete Eibes mit mindestens 10 000 Euro. Müsse ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, werde der Betrag erheblich höher. "Hinter den Beschluss von 2003 wollen wir im Interesse der Bürger nicht zurück", machte Heribert Knob die Position der CDU-Fraktion deutlich. Und: "Unseren Forderungen soll Geltung verschafft werden." Die CDU unterstütze die Klage, sie stehe dennoch der Entwicklung, die mit dem Ausbau des Flughafens verbunden sei, positiv gegenüber.Grüne Liste zweifelt Flughafen-Zahlen an

Hermann Moseler, SPD-Fraktionsmitglied und Ortsvorsteher von Hinzerath, hofft, dass der angestrebte Lärmschutz die "zusätzliche Belastung erträglich macht". "Wir haben die Hand gereicht, und sie wurde nicht genommen", bedauerte Achim Zender von den Freien Wählern. Wäre für den nächtlichen Lärmschutz der Richtwert von sechs mal 67 Dezibel (db/A) akzeptiert worden, "alles wäre gut gewesen". Bei der Fraktionsgemeinschaft grüne Liste ist man anderer Auffassung. Jutta Decker-Schütz zweifelt an den Zahlen, die dem Behördenbeschluss zugrunde liegen. Im Planfeststellungsantrag werde von derzeit null Flügen der Klassen S6 und S7 ausgegangen. Tatsächlich würden bereits heute fast halb so viele große Flugzeuge fliegen wie 2015 vorgesehen. Sie beantragte, die Planrechtfertigung in Frage zu stellen und auf Aufhebung der Genehmigung zu klagen. Zudem forderte sie, neben einer stationären Lärmmess-Station in Hundheim ein mobiles Gerät zu beschaffen. Mit beiden Anträgen konnte sie sich nicht durchsetzen. Einstimmig votierte der Rat für den Beschlussvorschlag des Bürgermeisters.

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