Morbach soll schöner werden

Morbach · Mit Fördergeld vom Land startet das Projekt Ortserneuerung in Morbach (Kreis Bernkastel-Wittlich). Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten für Modernisierungsmaßnahmen bis zu 25.000 Euro Förderung. Außerdem sind Sonderabschreibungen möglich.

Morbach soll schöner werden
Foto: Hans-Peter Linz

"Wir haben das Thema schon länger beackert. Nun können wir endlich starten", freut sich Morbachs Bürgermeister Andreas Hackethal. Nach der inzwischen abgeschlossenen Entwicklung des Ortskerns soll in diesem Jahr der Bereich um das Zentrum städtebaulich verbessert werden.

Deshalb hatte die Verwaltung interessierte Haus- und Grundbesitzer zu einer Infoveranstaltung in die Baldenauhalle eingeladen. Rund 80 Interessenten besuchten den Vortrag, den Christine und Reinhart Bachtler vom Stadtentwicklungsbüro BBP und Partner in Kaiserslautern präsentierten.

"Morbach ist eine Vorzweiggemeinde. Wir haben es nach einem Jahr geschafft, das Sanierungskonzept und das Fördergebiet zu planen", sagt Christine Bachtler und verweist auf die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Um Fördergeld vom Land zu erhalten muss ein Sanierungsgebiet konkret ausgewiesen werden.

Das Gebiet und die Visionen: Dazu gab es im Dezember eine erste Bürgerversammlung, anschließend verschiedene Treffen mit Bürgern, der Verwaltung und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, die letztlich für die Genehmigung der Landesfördergelder verantwortlich ist. Schließlich konnte im Dezember 2016 der Morbacher Gemeinderat den Beschluss zum Sanierungsgebiet fassen.

Dabei haben sich mehrere Schwerpunkte herauskristallisiert, so Bachtler. Dazu zählen unter anderem die Hebegasse, das alte Sägewerk, der Bereich hinter dem Rathaus und der Gerberweg/Bernkasteler Straße. "Wenn wir diese Bereiche verbessern, dann passen der bereits entwickelte Ortskern und das Umfeld zusammen, um einen attraktiven Standort zu schaffen. Es ist eine tolle Sache, dass es den Namensgeber Morbach gibt, der ist zwar im Ortskern zu sehen, aber er sollte mehr in den Mittelpunkt rücken.

Das wäre am Gerberweg, aber auch im Süden möglich, wo man einen Park entwickeln könnte", so Bachtler. So seien im Bereich Gerberweg auch zusätzliche Bebauungen denkbar, so dass sich dort Ärzte und Dienstleister ansiedeln könnten. Eine Wohbebauung wäre zudem möglich. Außerdem sollte der Bereich hinter dem Rathaus besser geordnet und begrünt werden. Solche Vorschläge und Visionen seien wichtig gewesen, um das Fördergeld zu beantragen. Nun liege es an der Gemeinde und an den Hauseigentümern, davon Gebrauch zu machen: "So eine Chance gibt es nicht oft, es lohnt sich, sich zu beteiligen", sagt Bachtler.

Fördergeld beantragen: Wie kommt man nun an das Fördergeld? Dazu hatte Reinhart Bachtler die Antworten parat. Dabei geht es konkret um die Förderung von privaten Grundstückeigentümern, die erst durch die Festlegung des Sanierungsgebiets möglich wurde. Die Förderung erfolge auf zwei Ebenen. Zum einen gibt es Geld, zum anderen sind steuerliche Abschreibungen möglich. Voraussetzung dafür sei ein Sanierungsvermerk, der für die betreffenden Grundstücke im Grundbuch eingetragen werde. "Wer Eigentum im Sanierungsgebiet hat, sollte sich bei der Gemeinde melden, wenn er etwas verändern will, um gegebenenfalls Fördergeld zu erhalten", sagt Bachtler. Eine einmalige Förderung von maximal 25?000 Euro pro Gebäude sei möglich. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme den Zielen des Fördergebiets entspricht. Ein Abriss eines maroden Gebäudes sei zum Beispiel nicht förderfähig. Ein Abbruch werde nur gefördert, wenn an der Stelle ein neues Haus gebaut werde. "Es reicht nicht, Geranien vors Fenster zu stellen", sagt Bachtler.

Aber eine umfassende Modernisierung mit neuen Bädern, Fenstern und Außenputz sei zum Beispiel förderfähig. Nach der Anfrage bei der Verwaltung, für die Karin Eberhard (Telefon 06533-71303) im Morbacher Rathaus zuständig ist, wird das Objekt besichtigt. Anschließend wird der förmliche Antrag gestellt, der geprüft und letztendlich vom Rat beschlossen werden muss. Es werde immer im Einzelfall entschiedne. Ein Negativbeispiel gibt Bachtler: "Wenn bei einem Haus, an dem 20 Jahre lang nichts gemacht wurde und nun die Fassade gestrichen werden soll, dann ist das keine umfassende Modernisierung und nicht förderfähig."

Neben dem Fördergeld gebe es auch die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung nach Pargraf 7 H des Einkommenssteuergesetzes der Kosten. In den ersten acht Jahren sei eine neunprozentige Abschreibung möglich, anschließend vier Jahre lang sieben Prozent. Bachtler gibt eine Beispielrechnung: Bei einem Steuersatz von 27 Prozent und einen Invest von 50.000 Euro spart man nach zwölf Jahren 13.500 Euro Steuern. Das bedeutet, dass die Maßnahme effektiv nur 36.500 Euro gekostet hat.

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