Morbacher können künftig bis drei Uhr feiern

Morbach · Bei der jüngsten Versammlung von Vertretern der Morbacher Vereine mit der Verwaltung einigten sich beide Seiten auf eine einheitliche Regelung der Sperrzeiten in allen Ortsbezirken. Private Feiern sind davon nicht betroffen.

Morbach. Die Gemeinde hat die Sperrzeiten für öffentliche Veranstaltungen in den Morbacher Gemeinde- und Bürgerhäusern neu geregelt. Künftig wird nachts um drei Uhr der Getränkeverkauf eingestellt und die Musik abgedreht. Von zwei bis drei Uhr darf Musik nur in geringerer Lautstärke gespielt werden. Damit dürfen in der Einheitsgemeinde Morbach jetzt alle Vereine und ihre Besucher gleich lang feiern. Diesen Vorschlag der Verwaltung akzeptierten die Vertreter der Morbacher Clubs bei ihrem jüngsten Treffen. Das ist der vorläufige Abschluss einer Auseinandersetzung zwischen den Vereinen und der Verwaltung, die sich durch das ganze Jahr gezogen hatte. Diese hatte im Januar 2011 die Öffnungszeiten bei Veranstaltungen erheblich eingeschränkt. Bei allen Festen in der Einheitsgemeinde sollte um zwei Uhr Schluss sein.
Klagen von Anwohnern


Die Musik sollte nach der damaligen Regelung um 1.30 Uhr beendet werden, von 1 Uhr bis 1.30 Uhr war Musik nur in reduzierter Lautstärke erlaubt. Der Morbacher Büroleiter Theo Gätz begründete die Einschränkungen seinerzeit mit Klagen der Anwohner, die sich vom Lärm belästigt fühlten, und der immer größer werdenden Gewaltbereitschaft der Festbesucher zu später Stunde als Folge des starken Alkoholkonsums. Dagegen waren die Vereine Sturm gelaufen. Sie befürchteten Einbußen bei den Einnahmen. Aufgrund der Proteste hatte die Verwaltung zwei Mal die Regelung modifiziert. Erst wurden für die Kappensitzungen längere Öffnungszeiten festgelegt. Dann erhielten Vereine für Feste in der Morbacher Baldenauhalle, in der Gonzerather Schackberghalle und in den Bürgerhäusern Haag und Morscheid-Riedenburg Ausnahmeregelungen. Gegen die unterschiedlichen Regelungen protestierten Vereinsvertreter aus den anderen Orten, allen voran die Gutenthaler Thekenkicker. Sie veranstalten im Gutenthaler Bürgerhaus die Mexikoparty und die Kölsche Nacht. Andreas Schneider von den Thekenkickern hatte mehrfach den Kontakt zur Verwaltung gesucht, um eine einheitliche Regelung für alle Orte zu erreichen. Er bezeichnet die neue Sperrzeit ab drei Uhr als beste Regelung für alle Vereine. Bürgermeister Andreas Hackethal sagte, die unterschiedlichen Zeiten hätten in der Tat zu Unmut bei den Vereinen geführt. Einige Vereinsvertreter hätten längere Öffnungszeiten gewünscht, doch sei der neue Vorschlag ein guter Kompromiss zwischen den Wünschen der Vereine und dem Ruhebedürfnis der Anwohner.
Vertrauensvorschuss


Allerdings gewähre die Gemeinde den Veranstaltern und den Festbesuchern einen Vertrauensvorschuss. "Die Vereine müssen Sorge dafür tragen, dass sich ihre Gäste benehmen", sagt Hackethal. Er appelliert mit der neuen Regelung auch zugleich an das Verantwortungsbewusstsein der Besucher.
Private Feiern wie Hochzeiten oder runde Geburtstage sind von den Regelungen zur Sperrzeit nicht betroffen.Meinung

Zurückgerudert
Gleiches Recht gilt nun für alle Vereine, die in Morbach Feste veranstalten. Denn die Verwaltung hat die eingeschränkten Sperrzeiten aufgehoben und eine einheitliche Richtlinie für sämtliche öffentliche Veranstaltungen ausgerufen. Und das, egal ob innerhalb oder außerhalb der Ortsteile. Das ist eine gute, weil gerechte Lösung. Hatte die Verwaltung die Sperrzeiten für Vereinsfeste zu Beginn des Jahres stillschweigend neu geregelt, Festivitäten innerorts mit einem früheren Zapfenstreich belegt als Feten außerhalb der Ortsteile und damit bei einigen Vereinen für Unmut gesorgt, so ist sie nun wieder zurückgerudert. Die Proteste haben Wirkung gezeigt. Gleiches Recht für alle gilt aber auch nur dann, wenn Anwohner durch die neuen Sperrfristen nicht übermäßig gestört werden. Sollten sich Bürgerproteste gegen den Fetenlärm sammeln, droht erneut eine Rolle rückwärts. d.zapp@volksfreund.de

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