Mordlust in Bad Reichenhall: Täter aus Morbach muss 14 Jahre in Haft

Traunstein · Er sieht sehr jung aus und ist doch schon ein Mörder. Weil er vor einem Jahr einen Rentner erstach und nur Minuten später in Bad Reichenhall eine Jugendliche lebensgefährlich verletzte, muss ein Ex-Soldat der Bundeswehr aus Morbach 14 Jahre ins Gefängnis.

 Ermittler und Feuerwehrleute am abgesperrten Tatort in Bad Reichenhall. Foto: Archiv/Gabriele Hassinger

Ermittler und Feuerwehrleute am abgesperrten Tatort in Bad Reichenhall. Foto: Archiv/Gabriele Hassinger

Foto: (g_pol3 )

Er tat es aus purer Mordlust. Während ganz Deutschland in der Nacht zum 14. Juli 2014 den Sieg der DFB-Elf bei der Fußball-WM feierte, nahm der Soldat sein Kampfmesser aus dem Spind, ging in die Stadt und erstach auf der Straße wahllos einen Rentner. Keine halbe Stunde später verletzte der Mann aus Morbach (Kreis Bernkastel-Wittlich) eine Jugendliche in Bad Reichenhall lebensgefährlich. Das Opfer ist seitdem auf dem linken Auge blind.

Für die tödlichen Messerstiche auf den 72-Jährigen und den Überfall auf die 17-Jährige muss der Täter 14 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Traunstein verurteilte den 21-Jährigen am Freitag nach dem Jugendstrafrecht wegen Mordes und schwerer Körperverletzung. Es erkannte auf besondere Schwere der Schuld, weil die Merkmale Mordlust und Heimtücke gegeben seien.

"Man kann von einem mehrfachen Overkill sprechen", sagte der Vorsitzende Richter Klaus Weidmann in seiner Urteilsbegründung. "Er wollte töten, um sich stark und überlegen zu fühlen", charakterisierte er den Angeklagten, der das Urteil ohne erkennbare Regung aufnahm. Die junge Frau saß währenddessen neben ihren Anwälten und verfolgte die Urteilsbegründung mit gesenktem Kopf. Äußern wollte sie sich anschließend nicht.

Entgegen der Anklagebehörde sah die Jugendkammer im Fall des Messerangriffs auf die junge Frau keinen Mordversuch. Weil der Angeklagte dem Opfer, das in einen Hauseingang floh, hätte nachsetzen und die Tat vollenden können, es aber unterließ, erkannte das Gericht einen Rücktritt vom Mordversuch.

Zusätzlich nahm das Gericht in sein Urteil den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung auf. Nach Verbüßung der Haft muss geprüft werden, ob der Mann eingesperrt bleibt. Die Haft soll der 21-Jährige, dem Gutachter eine Reifeverzögerung attestierten, in einer jugendtherapeutischen Einrichtung verbringen. Der Vorsitzende appellierte an den Angeklagten, die Therapie anzunehmen: "Es ist die Chance für Sie, Ihr Leben in die Hand zu nehmen."

Den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung begründete das Gericht mit dem hohen Gefahren- und Wiederholungspotenzial bei dem aus der Bundeswehr entlassenen Soldaten. Nur wenn die Therapie erfolgreich verläuft, hat der nach Verbüßung der Haft etwa 35-Jährige die Chance auf Freiheit. Außerdem verurteilte die Kammer den 21-Jährigen zu 175 000 Euro Schmerzensgeld an das überlebende Opfer.

Am Ende des dreimonatigen Prozesses hatte neben Staatsanwaltschaft und Nebenklägern sogar der Verteidiger auf Mord plädiert. Zu erdrückend waren die Beweise. Im Spind des Elitesoldaten - der Täter war bei den Gebirgsjägern der Bundeswehr in Reichenhall stationiert - wurden die zum Tatmesser gehörende Scheide und seine blutverschmierte Hose gefunden. Zudem hatte die junge Frau den Angeklagten bei ihrer Vernehmung vor Gericht als Täter erkannt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Prozessparteien prüfen, ob sie in Revision gehen.

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