Mordprozess: 33-Jähriger soll Freundin aus Geldnot getötet haben

Trier · Weil er im Januar seine Freundin in Kinderbeuern (Kreis Bernkastel-Wittlich) ermordet haben soll, muss sich ein 33-Jähriger vor dem Trierer Landgericht verantworten. Er soll fünf Tage mit der Leiche in der Wohnung gelebt haben.

Trier. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Der 33-jährige Koch, der sich ab heute vor dem Trierer Landgericht verantworten muss, hat im Januar seine Freundin (27) aus Habgier ermordet. Nach der Tat soll er noch fünf Tage in der Wohnung gelebt haben, während die Leiche der Frau im Schlafzimmer lag. Der Arbeitslose habe an das Geld der Altenpflegerin aus Sachsen kommen wollen, heißt es in der Anklageschrift. Stunden vor der Tat soll er sich einen Kontoauszug von ihr ausgedruckt haben, um sich zu vergewissern, dass auf dem Konto genügend Geld sei.
Außerdem soll er zwei Tage zuvor im Internet nach Begriffen wie Chloroform, Schlafmittel und Waffenbeschaffung recherchiert haben. Nicht nur wegen seiner Arbeitslosigkeit soll der Mann in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt haben, sondern auch wegen des Konsums von Kräuterdrogen (Legal Highs).
Sein Verteidiger, Andreas Ammer aus Trier, lässt keinen Zweifel an der Schuld des Mannes: "Er hat seine Freundin getötet." Das bereue der Angeklagte und werde es vor Gericht gestehen.
Die Staatsanwaltschaft beschreibt die Tat so: Zunächst soll der Angeklagte die Altenpflegerin mit den Händen bis zum Atemstillstand gewürgt haben. Dann habe der Mann sie mit einem Kabel weiter stranguliert. Anschließend soll er ihr mit einem Steakmesser zwei Mal in den Hals gestochen haben. Danach habe er die Tür zum Schlafzimmer, in dem die Leiche lag, mit Silikon abgedichtet. Freunde der Frau entdeckten die Tote fünf Tage später. Nach der Tat soll der Angeklagte Geld vom Konto der Frau abgehoben haben.
Es sei schlimm zu sehen, was legal zu erwerbende Drogen mit Menschen machen können, sagt Rechtsanwalt Ammer. Er lässt offen, ob der Konsum der Kräutermischung im Zusammenhang mit der Tat steht. Für den Prozess, bei dem die Eltern des Opfers als Nebenkläger auftreten, sind sieben Verhandlungstage angesetzt.

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