Moselbahn droht eine Abmahnung

Bernkastel-Kues · Bereits im Frühsommer haben sich Vertreter von Verbänden Körperbehinderter darüber beschwert, dass die neue Touristenbahn in Bernkastel-Kues nicht barrierefrei sei. Nun wollen sie den Betreiber, die Moselbahn, sogar abmahnen.

 Die Moselbahn ist bisher nur für Menschen ohne Behinderung zugänglich. Das bemängelt der Verein Körperbehinderter und will den Betreiber der Bahn abmahnen. TV-Foto/Archiv: Clemens Beckmann

Die Moselbahn ist bisher nur für Menschen ohne Behinderung zugänglich. Das bemängelt der Verein Körperbehinderter und will den Betreiber der Bahn abmahnen. TV-Foto/Archiv: Clemens Beckmann

Foto: (m_mo )

Bernkastel-Kues. 300 000 Euro hat die neue Touristenbahn gekostet, die seit Frühjahr 2015 in der Stadt im Einsatz ist. Die Attraktion besteht aus einem Zugfahrzeug mit mehreren Anhängern, mit denen Touristen und Einheimische durch die Stadt gefahren werden. Die Bahn ist aber nicht barrierefrei, Behinderte mit Rollstuhl können sie nicht erreichen.
Das hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter mehrfach bemängelt (der TV berichtete mehrfach). Der Verband verwies auf Artikel 2 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Dieser Artikel fordert, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gleichberechtigt mit anderen Fahrgästen eine Bahn benutzen können.Zu hohe Mehrkosten


Der Betreiber der Touristenbahn, die Moselbahn, verwies hingegen darauf, dass sich die Bahn nur mit erheblichen Mehrkosten behindertengerecht ausbauen lasse. Ein zusätzlicher Waggon für Rollstühle würde 80 000 Euro kosten.
Wenn man diese Mehrkosten auf den Fahrpreis umlege, sei der Betrieb der Touristenbahn nicht mehr rentabel. Zudem sei die Bahn - im Gegensatz zu Öffentlichen Personennahverkehr - ein privates Angebot. Genau das ist aber auch der Grund, warum das Land für eine Touristenbahn keine Fördermittel bereitstellen kann.
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter lässt nicht locker und hat nun zu drastischeren Mitteln gegriffen. Er hat der Geschäftsführung der Moselbahn Vertriebsgesellschaft eine Unterlassungserklärung und eine Abmahnung zugestellt.
In den Schriftstücken wird gefordert, die Panoramabahn für die nächste Saison barrierefrei auszustatten.
Zudem wird darin auch auf die Konvention der Vereinten Nationen verwiesen.
Der Verband teilt mit, dass er mit der nun zugestellten Unterlassungserklärung erreichen will, dass die Panoramabahn Einstiegshilfen für Menschen mit Behinderung erhält. "Menschen mit Behinderung haben nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf angemessene Vorkehrungen zur Barrierefreiheit", heißt es in einer Presse-Mitteilung des BSK.Ignoranz vorgeworfen


Dort ist auch zu lesen, dass Umbaumaßnahmen für eine barrierefreie Nutzung der Bahn, die laut Angaben des BSK zwischen 3000 bis 7000 Euro betragen, ignoriert würden.
Dem Trierischen Volksfreund liegen Informationen vor, dass die Vertreter der Moselbahn diese Unterlassungserklärung nicht unterschrieben haben.
Die Moselbahn sehe - aufgrund des schwebenden Verfahrens - bis auf weiteres von jeder weiteren Stellungnahme ab. hpl

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