Mysteriöse Spitzenposition

Landesweit ist der Kreis Bernkastel-Wittlich 2009 führend in puncto Eingaben beim Bürgerbeauftragten. Warum das so ist, kann der Bürgerbeauftragte nicht erklären. Am Wittlicher Gefängnis liegt es jedenfalls nicht.

Mainz/Wittlich. (mai) Aus dem Jahresbericht 2009 des rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten geht es klar hervor: Bei der Zahl der Beschwerden hat der Kreis Bernkastel-Wittlich in diesem Jahr nicht nur in der Region Trier die Nase vorn (der TV berichtete). Er liegt auch landesweit klar an der Spitze.

Von den 5141 Eingaben beim rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten kamen 404 aus Bernkastel-Wittlich. In absoluten Zahlen betrachtet folgen die nächsten Kreise recht dicht. Das sind Bad Kreuznach mit 356 Beschwerden und Bad Dürkheim mit 346. Betrachtet man jedoch die Zahl der Eingaben in Bezug auf die Einwohnerzahl, wird es an der Spitze recht einsam: 35,92 Beschwerden pro 10 000 Einwohner wurden für Bernkastel-Wittlich gezählt. Platz zwei belegt dann Bad Dürkheim mit einem Wert von 25,9, Platz drei der Vulkaneifelkreis (24,59). Im vergangenen Jahr sah das noch ganz anders aus. Da wurden im Kreis Bernkastel-Wittlich ganze zwölf Beschwerden pro 10 000 Einwohner gezählt.

Was ist da los? Warum belegt der Kreis Bernkastel-Wittlich 2009 diese Spitzenposition? Am größten Gefängnis im Land, das in Wittlich steht, kann es jedenfalls nicht liegen, denn die Eingaben der Gefangenen sind laut Peter Schöp-flin, dem Stellvertreter des Bürgerbeauftragten Ullrich Galle, bei diesen Zahlen nicht miteingerechnet.

Auch sonst kann Schöpflin kein Großprojekt in Bernkastel-Wittlich nennen, das den geballten Ärger der Bürger auf sich zieht oder gar eine Verwaltung, die dieses täte. Über Letzteres wird auch keine gesonderte Statistik geführt. Der einzige Punkt, der außergewöhnlich viele Beschwerden verursacht hat, ist die Abschaffung der Doppelgräber in Thalfang, gegen die 129 Bürger protestiert haben.

Der Bürgerbeauftragte Ullrich Galle nimmt Beschwerden der Bürger über Verwaltungen und Behörden entgegen. In zwei von drei Fällen werden laut Galle für beide Seiten akzeptable Lösungen gefunden.

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