Nach Gewalttätigkeit auf dem Traben-Trarbacher Weinfest - Gericht verurteilt brutale Schläger

Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach · Gericht verurteilt zwei brutale Schläger zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Die Tat hatte sich im Sommer 2016 auf dem Traben-Trarbacher Weinfest ereignet.

Ihr Opfer liegt wehrlos auf dem Boden. Zuvor haben sie dem schmächtigen 18-Jährigen, der einem brutal misshandelten Freund zu Hilfe kommen will, Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, jetzt malträtieren sie den Jungen mit Tritten auf Kopf und Körper. Ein Rettungswagen bringt den Verletzten ins Krankenhaus. Er hat noch Glück. Ein tagelang geschwollenes Gesicht und Prellungen hat er davon getragen. Richter Stefan Rählmann sagte gestern im Amtsgericht Bernkastel-Kues bei der Urteilsverkündung: "Er hätte auch tot sein können." Geschehen ist die brutale Tat beim Traben-Trarbacher Weinfest im Sommer 2016.

Dort treffen sich junge Leute und dort kommt es, wie auch auf anderen Großveranstaltungen dieser Art, häufig zu körperlichen Auseinandersetzungen. Und man kennt sich. Die zwei Angeklagten, 29 beziehungsweise 28 Jahre alt, wohnen in zwei Orten im Hunsrück. Sie haben in Traben-Trarbach den zweifelhaften Ruf: "Mit denen legt man sich besser nicht an. Die schlagen sofort zu."
Sofort und äußerst brutal haben sie im Sommer 2016 nicht nur den 18-Jährigen zusammengetreten. Zwei weitere Opfer sind an dem Abend zu beklagen.

Was war geschehen? Ein junger Mann aus Traben-Trarbach unterhält sich am späten Abend auf dem Weinfest mit einem Freund, der die beiden Angeklagten kennt. "Halt dich von denen fern, die sind nicht sauber", warnt er seinen Kumpel. Sekunden später schlägt einer der Angeklagten, die das Gespräch offenbar gehört haben, zu. Der damals 20-Jährige geht zu Boden. Aber die beiden Angeklagten, außer ihnen ist noch ein Dritter dabei, lassen nicht von ihm ab. Er kann dennoch flüchten. Zitat: "Ich war total in Panik."

Die Schläger verfolgen ihn, holen ihn auf einem Parkplatz ein und prügeln und treten weiter auf ihr Opfer ein - auch noch als er bereits auf dem Boden liegt. Inzwischen ist der herbeigerufene Bruder des 20-Jährigen mit seinem Auto gekommen. Er versucht, seinen Bruder ins Auto zu zerren, bekommt aber selber Schläge ab. Auch das Auto wird beschädigt, die Angeklagten zahlen später 2500 Euro für die Reparaturen. Inzwischen haben sich die Täter den 18-Jährigen vorgenommen und treten auf ihn ein. Er wollte dem ersten Opfer, das er kennt, zu Hilfe kommen.
Es gibt einen großen Tumult. Zahlreiche Schaulustige haben sich vor Ort versammelt. Entsprechend groß ist die Zahl der geladenen Zeugen. Fast ein Dutzend junger Männer befragt Richter Rählmann. Einige können die beiden Angeklagten als Täter klar identifizieren, andere sprechen von mehreren Schlägern, ohne genauere Angaben machen zu können.

Für Verwirrung sorgt ein Zeuge, der im gleichen Ort wie einer der Schläger wohnt und mit ihm zusammen in die Schule gegangen ist. Der Richter fragt: "Sind Sie miteinander befreundet?" Antwort: "Man kennt sich."
Er behauptet, einer der Angeklagten habe eine Flasche ins Gesicht bekommen, dann erst sei es zu der Schlägerei gekommen. An mehr könne er sich nicht erinnern. Alle anderen Zeugen wissen nichts von der Flasche. Richter Rählmann sagt: "Wir müssen davon ausgehen, dass dies eine Falschaussage war."
Staatsanwältin Laura Lorenz fordert für die Angeklagten, von denen einer einschlägig vorbestraft ist, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten beziehungsweise von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung.

Der Hauptvorwurf: gemeinsam begangene gefährliche Körperverletzung und lebensgefährliche Behandlung. Der Anwalt des Nebenklägers, Frank Rohleff, schließt sich an. Er sagt: "Die beiden wollten ganz bewusst ihre Aggressionen ausleben." Die beiden Verteidiger plädieren auf Bewährungsstrafen.
Das Urteil geht aber noch über das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus. Das Gericht verurteilt den einen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, den anderen zu zwei Jahren und acht Monaten - ohne Bewährung. Richter Rählmann bewertet die Tat als "absoluten Gewaltexzess". Jeder hätte das Opfer sein können. Rählmann: "Die an den Tag gelegte Rohheit muss uns sehr nachdenklich machen."

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