Nach tödlichem Geisterfahrer-Unfall: Zwei JVA-Beamte aus Wittlich müssen vor Gericht

Wittlich/Limburg · Ein Prozess vor dem Landgericht Limburg soll klären, ob zwei Wittlicher Justizbeamte eine Mitschuld am Unfalltod einer jungen Frau tragen. Der Unfallverursacher war 2015 im offenen Vollzug vor der Polizei geflüchtet und als Geisterfahrer frontal in das Auto der 21-Jährigen gerast.

Ein 45-jähriger Geisterfahrer, der als notorischer Verkehrsrowdy bekannt war, vom Landgericht Limburg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Bei dem von ihm verursachten Frontalzusammenstoß auf der Bundesstraße 49 war im Januar 2015 eine junge Frau gestorben. Nun hat dasselbe Gericht die Anklage gegen drei Justizbeamte aus Rheinland-Pfalz zugelassen, denen eine Mitschuld am Tod der 21-Jährigen zur Last gelegt wird, obwohl sie selbst nicht an dem Unfall beteiligt waren. Zwei der Angeklagten arbeiten bei der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wittlich, einer in Dietz.

Nach Ansicht des Leitenden Oberstaatsanwalts Michael Sagebiel hätte der Unfallverursacher, ein wegen zahlreicher Verkehrsdelikte bereits zu einer Haftstrafe verurteilter Wiederholungstäter, nicht in den offenen Vollzug kommen dürfen. "Es gibt möglicherweise Hinweise darauf, dass die Entscheidungsträger den offenen Vollzug von Heiko K. nicht sorgfältig geprüft haben", so Sagebiel (TV vom 21. September 2016).

Der Unfallverursacher besaß nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nie einen Führerschein und war häufig mit gefälschten Kennzeichen unterwegs. Auch weil er sich mehrere Verfolgungsjagden mit der Polizei geliefert hatte, trat er im August 2013 in der JVA Wittlich eine Haftstrafe an. Bereits zwei Monate später wurde ihm auf Empfehlung von zwei Beamten der offene Vollzug erlaubt. Das wurde nach seiner Verlegung von einem leitenden Mitarbeiter der JVA Dietz noch einmal bestätigt. Am frühen Abend des 28. Januar 2015 kam es dann zu dem tödlichen Unfall, nachdem Heiko K. erneut ohne Führerschein und mit gestohlenen Kennzeichen am Auto vor einer Polizeikontrolle geflüchtet war. Er überlebte den Horrorcrash.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet deshalb Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässige Tötung.
Was bedeutet die Entscheidung des Landgerichts Limburg für die beiden Strafvollzugsbeamten der JVA Wittlich? "Für meinen Zuständigkeitsbereich haben die Betroffenen durch die gerichtliche Eröffnung des Hauptverfahrens keine Konsequenzen zu erwarten", sagte Anstaltsleiter Jörn Patzak am Freitag auf Anfrage unserer Zeitung. Beide Beamten seien nach wie vor im Dienst. "Es gilt die Unschuldsvermutung. Dienstrechtliche folgen sind erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu prüfen." Zu dem laufenden Strafverfahren werde er sich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht äußern, so Patzak.

Prozessauftakt vor dem Landgericht Limburg soll Ende des Jahres sein. Wann das Urteil fallen wird, ist derzeit noch nicht klar.

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