Nach tödlichem Geisterfahrerunfall: Staatsanwaltschaft Limburg klagt JVA-Beamte aus Wittlich und Diez an

Limburg/Wittlich · Ein tödlicher Geisterfahrerunfall bei Limburg hat nun auch Folgen für drei Beamte in den Justizvollzugsanstalten Wittlich und Diez. Die Staatsanwaltschaft Limburg klagt sie an. Der Vorwurf: Fahrlässige Tötung und Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Land hat darauf bereits reagiert und entscheidet zurückhaltender, ob Häftlingen offener Vollzug gewährt wird.

Ein vielfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestrafter Gefangener, der sich im Freigang der JVA Diez befand, hat bei einem Geisterfahrerunfall am 28. Januar 2015 den Tod einer 21-Jährigen verursacht. Er war erneut ohne Fahrerlaubnis unterwegs und hatte bei seiner Amokfahrt versucht, vor einer Kontrolle der Polizei zu fliehen.

Der sogenannte "Geisterfahrer von Limburg" war vorsätzlich auf die Gegenfahrbahn der B 49 gefahren, um der Polizei zu entkommen und dann frontal auf das Auto der Getöteten geprallt. Er wurde deshalb inzwischen vom Landgericht Limburg wegen Mordes rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt (Trierischer Volksfreund vom 21. September) .

Die Staatsanwaltschaft Limburg ist nun der Auffassung, dass der Gefangene nicht aus der Justizvollzugsanstalt Wittlich in den offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Diez hätte verlegt und dort Vollzugslockerungen gewährt bekommen durfte. Sie wirft den Beamten die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten und damit Fahrlässigkeit bei der Prüfung der Eignung des Gefangenen für den offenen Vollzug und die Gewährung von Ausgang und Urlaub vor.

Dieser sei schon so oft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft gewesen, dass die Beamten nicht hätten davon ausgehen dürfen, dass er dies im offenen Vollzug und während seiner Vollzugslockerungen nicht erneut tun würde. Auch die Todesfahrt des Gefangenen sei vorhersehbar gewesen, weil der Gefangene schon mehrfach mit dem Auto unter vor der Polizei geflohen sei und dabei andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet habe. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Limburg musste die junge Frau sterben, auch weil die Beamten diese Umstände nicht beachtet hätten.

Jörn Patzak, Leiter der JVA Wittlich, äußert sich nicht konkret zu dem offenen Verfahren. Im Gespräch mit dem Trierischen Volksfreund bestätigte er aber, dass die Beamten derzeit weiter im Dienst seien. Zudem habe das Verfahren in Limburg bereits jetzt zu mehr Zuürckhaltung geführt, wenn es um die Entscheidung gehe, einem Häftling den offenen Vollzug zu gewähren. "Die Zahl der Häftlinge im offenen Vollzug ist in den vergangenen Monaten bereits kontinuierlich gesunken", so Patzak. Die 62 Plätze der JVA Wittlich seien derzeit nicht einmal zur Hälfte belegt.

Die Staatsanwaltschaft Limburg hatte schon vor einem Jahr in ihrem Plädoyer im Verfahren gegen den Geisterfahrer angekündigt, gegen die Beamten des Justizvollzuges Ermittlungen aufnehmen zu werden.

Für die fahrlässige Tötung eines Menschen droht § 222 Strafgesetzbuch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren an.

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