Nach Unfall: Hunde sind jetzt auch ein Fall für die Polizei

Wittlich · Mit schweren Gesichtsverletzungen kommt ein Radfahrer ins Krankenhaus. Ein Hund hat ihn in Stadtparknähe zu Fall gebracht. Die Polizei sucht den Hundehalter und kontrolliert seither verstärkt.

Wittlich. Bald klingelt es an Wittlichs Haustüren: Die sogenannten Hundefahnder sollen Tiere aufspüren, für die die Halter keine Steuern zahlen (der TV berichtete).
Aber auch sonst sind die Vierbeiner in den Blick geraten, und zwar bei der Polizei. "Am Sonntag haben mich sogar zwei Polizisten befragt, als ich mit dem Hund unterwegs war", sagt eine Wittlicherin, die ansonsten nur die Kontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt kennt. Doch warum interessiert sich selbst die Polizei neuerdings für Hundehalter?
Den Grund erklärt Jürgen Riemann, Pressesprecher der Polizeiinspektion Wittlich, auf TV-Nachfrage: "Bereits am Donnerstag, 14. April, kam es im Stadtpark zu einem folgenschweren Unfall durch einen freilaufenden Hund." Noch immer sei man auf der Suche nach dem Hundehalter.
Was ist passiert? Das Tier sprang gegen 9.15 Uhr plötzlich aus einer Hecke am Stadtpark-Weg entlang der Lieser vor einen Radfahrer. Der 49-Jährige bremste, stürzte und verletzte sich an Händen und Gesicht. So schwer, dass er stationär ins Krankenhaus musste. Der Unfall landete bei der Polizei, die versucht, den Verantwortlichen zu finden. Immerhin müsste die Versicherung des Hundehalters womöglich für Kosten wie Krankenhaus-Behandlung, Schmerzensgeld und demoliertes Rad zahlen. Das Tier soll laut Zeugenaussagen ein Labrador mit schwarz-weißem Fell sein.
Und was genau machen die echten Hundefahnder von der Polizei? Sie reden mit Gassigängern, wenn sie sowieso auf Fußstreife sind, weil sie ein Auge auf "besonders schutzwürdige Objekte" haben. Dazu zählt die Synagoge. Die liegt nahe dem Stadtpark, so dass es vorkommen kann, dass Hundehalter von routinemäßig Streife gehenden Polizisten angehalten werden.
Dabei geht es auch nicht um die sogenannte Anleinpflicht. Für die ist die Stadt zuständig. Dazu steht in der Gefahrenabwehrverordnung: "Hunde sind so zu halten und in der Öffentlichkeit so zu führen, dass eine Belästigung unbeteiligter Personen ausgeschlossen ist. Auf Straßen innerhalb des geschlossenen Stadtgebietes und in Anlagen dürfen Hunde nur von aufsichtsfähigen Personen und nur angeleint geführt werden. Bissige oder bösartige Hunde sind an kurzer Leine bei Fuß zu führen." sos
Hinweise: Polizeiinspektion Wittlich, Telefon 06571/9260.

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