Justiz Nach tödlichem Unfall auf B 53: Frau erhält Fahrerlaubnis zurück

Trier/Bernkastel-Kues/Morbach · Eine im Mai wegen fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilte Autofahrerin darf ihre Fahrerlaubnis zunächst behalten. Vor dem Landgericht Trier werde nun erneut darüber entschieden, teilte das Gericht am Montag mit.

 Bei dem Unfall in Erden kamen zwei Menschen ums Leben. 

Bei dem Unfall in Erden kamen zwei Menschen ums Leben. 

Foto: TV/Agentur Siko

 Der Unfall an einem Montagabend im April 2016 auf der B 53 bei Ürzig warf zunächst Rätsel auf. Auf gerader Strecke in dem Abschnitt zwischen Kinheim und Ürzig war ein Opel Corsa auf die linke Fahrspur geraten und dort mit einem Peugeot zusammengestoßen. Dabei flog der Corsa über die Leitplanke und blieb in der Böschung liegen, das Heck hing bereits in der Mosel. Die Fahrerin wurde verletzt, ihr Lebensgefährte und eine Freundin, Mutter eines zwölfjährigen Mädchens, starben noch am Unfallort.

Die 36-jährige Morbacherin wurde im Mai dieses Jahres wegen fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Fahr­erlaubnis, die ihr entzogen wurde, darf sie nun aber behalten. Vor dem Landgericht Trier werde  erneut darüber entschieden, teilte das Gericht am Montag mit. Die 36-Jährige hatte Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

Der Entzug der Fahrerlaubnis sei demzufolge unzureichend begründet gewesen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts. Das Urteil zur Gefängnisstrafe bleibe jedoch unverändert bestehen.

Der Fahrerin wurde im Prozess vorgeworfen, das Auto wegen eines Streits absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt zu haben. Der Mordvorwurf ließ sich aber nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft im Prozess nicht beweisen. Den Vorwurf begründete damals die Anklage mit einer Textnachricht, die eine Krankenschwester, die die Fahrerin behandelte, erhalten hatte.

Darin war davon die Rede, dass sie bewusst in den Gegenverkehr  gefahren sein soll. Erst daraufhin wurden die Ermittlungen aufgenommen.

 Eine Sachverständige attestierte der Fahrerin damals, dass sie schon lange und regelmäßig Drogen konsumiere, darunter Cannabis, Amphetamin, Crystal Meth und  Ecstasy. Am Unfalltag habe man zwar auch eine geringe Menge Amphetamin im Blut feststellen können, aber nichts habe  für eine Affekttat gesprochen. In der Verhandlung schließlich machte aber die Krankenschwester, die als Zeugin vorgeladen war, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Die ursprüngliche Anklage wegen Mordes brach zusammen. Schluss­endlich wurde die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.  Warum sie letztlich das Lenkrad herumgerissen hat, bleibt nach wie vor ungeklärt.  Es gab jedoch eine vier Meter lange Bremsspur, alle Insassen des Autos waren zudem angeschnallt.

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