Justiz Streitende Nachbarn und vergiftete Trauben

Bernkastel-Kues · Ein Nachbarschaftsstreit beschäftigt das Amtsgericht in Bernkastel-Kues. Ein Mann soll in Weinbergen seines Hausnachbarn Becher mit Dieselkraftstoff deponiert haben. 3000 Kilogramm Trauben wurden unbrauchbar.

Nachbarschaftsstreit vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues: Diesel im Weinberg
Foto: dpa/Britta Pedersen

Alles begann, wie es bei Nachbarschaftsstreitigkeiten häufig ist: mit Streit um Bauhöhen, Pflanzungen, Parkraum, verbalen Spitzen und einigem mehr. Damit haben sich auch schon Polizei und Gerichte beschäftigt – ohne Ergebnis. Doch nun steht ein Vorwurf im Raum, der daraus eine besondere Geschichte macht. Der Angeklagte soll mit Dieselkraftstoff gefüllte Plastikbecher in Weinbergen des Nachbarn deponiert haben. In einem Fall wurde dadurch die Ernte, etwa drei Tonnen Trauben, kontaminiert und unbrauchbar gemacht. Den Schaden beziffert der Winzer auf mehr als 13 000 Euro.

Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zwischen dem 13. und 20. September 2018 in mehreren Weinbergen seines Nachbarn mit Diesel gefüllte Plastikbecher deponiert zu haben und zwar im dichten Laub der Rebstöcke so dass sie nicht sofort auffielen. Ziel waren Weinberge, in denen ein Vollernter zum Einsatz kam. Der Verdacht: Der Angeklagte könne aus Rache gehandelt haben. Er habe kurz vorher in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Trier kein Recht bekommen. Dabei ging es um die Entsorgung angeblich verunreinigter Traubenabfälle an der Mosel, Trester genannt. In einem Zeitungsbericht, in dem auch der Sohn des Winzers zu Wort kam, sei außerdem auf die unmittelbar bevorstehende Weinlese hingewiesen worden, der Zeitraum, in dem die mit Dieselkraftstoff gefüllten Plastikbecher aufgestellt wurden.

Die Vorgeschichte: Der geschädigte Winzer und seine Frau haben vor Jahren im Neubaugebiet eines Ortes zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach ein Wohnhaus mit abgeschlossenem Gästehaus gebaut. Die Frau betreibt einige hundert Meter entfernt zudem eine Weinstube. Die Tochter und deren Mann wohnen ebenfalls in dem Neubaugebiet. Und der Angeklagte hat sein Anwesen zwischen Eltern und Tochter. Das Verhältnis, das wird schnell beim Prozess vor dem Amtsgericht deutlich, ist von Anfang an belastet. Das wird schon beim ersten Treffen auf der Straße klar. Welcher Satz ist da gefallen? „Ich bin die arme Sau, die zwischen euch zieht“, oder „Du bist die arme Sau, die zwischen uns zieht.“ Eine Antwort gibt es nicht.

Der Angeklagte: Er ist 57 Jahre, stammt aus Nordrhein-Westfalen und war früher im Bergbau tätig, zuletzt als Ausbilder. Mittlerweile ist er im Vorruhestand. Mit seiner Frau, die aus einem Moselort stammt, und zwei Kindern hat er vorher im Elternhaus seiner Frau gewohnt. Weil es dort zu eng wurde, habe man ein Grundstück im Nachbarort gekauft.

„Ich habe die Taten nicht begangen“, sagt der Angeklagte, nachdem Staatsanwältin Nicole Schneider die Anklageschrift verlesen hat. Stattdessen habe der Winzer ihm gesagt: „Ich werde euch fertig machen.“ Das sei eine Reaktion auf ein Urteil zum Rück­bau eines Balkons gewesen. Der Angeklagte hatte dessen Höhe moniert.

Die Zeugenbefragung: In den Zeugenstand treten: der Sohn des Winzers, die wichtigste Person bei der Weinlese, seine Mutter, seine Frau, seine Schwester und auf Wunsch der Verteidigung die Ehefrau des Angeklagten. Der junge Winzer und seine Mutter müssen viele Fragen beantworten – unter anderem über die Gewohnheiten des Angeklagten, der jeden Tag frühmorgens mit dem Hund unterwegs ist. Klarheit in den Fall bringt das aber nicht. Es gibt keine Zeugen der Taten.

Der Winzer berichtet, dass er nach dem Fund des ersten Bechers, der noch ohne Folgen für die Trauben blieb, noch von einem Zufall ausging. Als dann zwei Tage später das Lesegut mit Diesel verdorben gewesen sei, habe er seine Meinung geändert. Die Polizei wurde eingeschaltet. Alle Weinberge, die in den kommenden Tagen vom Vollernter gelesen werden sollten, seien daraufhin untersucht worden. Das Ergebnis: 14 mit Diesel gefüllte Becher wurden gefunden. Vor der Weinstube wurde außerdem ein verdächtiger Beutel mit Kabeln entdeckt: Der Verdacht, es könne sich um eine Sprengfalle handeln, bewahrheitete sich nicht.

Widersprüchlichkeiten: Der Angeklagte hatte gleich zu Anfang gesagt, dass er an dem Wochenende vom 15. bis 17. September mit einer „Herrenrunde“ in Baden-Württemberg unterwegs gewesen sei. Dafür gebe es viele Zeugen. Seine Frau gibt dagegen zu Protokoll, dass dieser Ausflug schon am Wochenende davor stattgefunden hat.

Ob dieser Widerspruch eine Rolle spielt, wird sich am Freitag, 28. Juni, zeigen. Dann wird der Prozess unter dem Vorsitz von Richter Oliver Emmer ab 9.30 Uhr mit der Befragung von Polizisten fortgesetzt. An diesem Tag soll auch ein Urteil fallen.

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