Nacktauftritt mit Folgen: Gericht verurteilt Soldaten

Daun · Das Amtsgericht Daun hat einen 44 Jahre alten Mann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, sich im Juli vergangenen Jahres am Schalkenmehrener Maar nackt zwei Frauen gezeigt und Masturbationsbewegungen gemacht zu haben.

Daun. Den Mann, der sich ihren Aussagen zufolge vor ihnen an einem heißen Sommertag 2010 nackt am Schalkenmehrener Maar gezeigt hat und den sie der Polizei gemeldet haben, treffen die beiden Frauen bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht wieder. Denn der Angeklagte, ein Soldat aus der Eifel, ist in den USA stationiert und lässt sich von einem Anwalt vertreten.
Während die Frauen, die auf einem Spaziergang ums Maar unterwegs waren, in ihren Zeugenaussagen unisono berichten, dass der Mann sich nicht nur nackt und "in voller Stärke", sprich erigiertem Geschlechtsteil, gezeigt, sondern auch "eindeutige Bewegungen" gemacht habe, stellt sich der Vorfall aus Sicht des Soldaten anders dar.
Fotos für die Ehefrau


Sein Anwalt verliest eine Stellungnahme, nach der der Angeklagte kurz nach 8 Uhr morgens Nacktfotos von sich gemacht habe, die er seiner Frau schicken wollte. Angesichts der frühen Stunde habe er nicht damit gerechnet, dass viele Leute rund um das Maar unterwegs waren.
Deshalb sei er überrascht gewesen, plötzlich Fußgänger zu sehen. Er habe sich lediglich mit Kopf und Schulter den Frauen zugewandt und ihnen einen guten Morgen gewünscht. Er habe weder eine Erektion gehabt noch onaniert, sondern seine Hände in den Hüften abgestützt. Und wenn es Bewegungen gegeben habe, dann, um Stechmücken abzuwehren. "So war es definitiv nicht", versichern die Zeuginnen. Auch der Hinweis, sie seien zu weit entfernt gewesen, um Details zu erkennen, lassen sie nicht gelten: "Es waren rund 15 Meter Entfernung, und wir hatten freie Sicht."
Zwar entschuldigt sich der 44-Jährige in seiner Stellungnahme bei den Frauen, aber ein wirkliches Einsehen, etwas falsch gemacht zu haben, erkennen weder Richter noch Staatsanwaltschaft. Sie haben keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeuginnen. Richter Hans Schrot: "Warum sollten sie sich eine solche Geschichte ausdenken?" Auch der Staatsanwalt sieht die Handlungen des Angeklagten eindeutig "sexuell motiviert". Deshalb plädiert er darauf, den Soldaten zu einer Geldstrafe von 2100 Euro zu verurteilen. Der Verteidiger hingegen fordert Freispruch.
Richter Schrot folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt den bis dato unbescholtenen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2100 Euro. Allerdings nicht wegen "exhibitionistischer Handlungen", sondern wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wie wertet eine der betroffenen Frauen das Urteil? "Als Denkzettel, den er verdient hat". sts

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