Naturpark bringt Skihalle zum Kippen

Die Nachricht sorgt für reichlich Diskussionsstoff: Das Skihallen-Projekt auf dem Idarkopf ist geplatzt, was auf Einschätzungen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) zurückzuführen ist (der TV berichtete).

Stipshausen. (vm) Erst "grünes Licht", dann doch nicht. So bewerteten manche das Vorgehen der SGD in Sachen Skihallen-Projekt. Die Behörde legt nun ihre Sichtweise in einer Stellungnahme ausführlich dar - "zum besseren Verständnis", wie es heißt.

Das Gebiet um den Idarkopf sei als FFH-Gebiet Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und wurde unter anderem zur Sicherung der dort vorhandenen Berg-Mähwiesen mit ihren bedrohten Tier- und Pflanzenarten an die EU gemeldet. Die der SGD vorgestellte Planung sah zunächst vor, die Skihalle genau auf der heutigen Skipiste zu errichten. Diese hätte durchaus zum Verlust von Lebensräumen und Arten gemäß der FFH-Richtlinien geführt und wäre an den Vorgaben von Natura 2000 gescheitert, betont die SGD. Deshalb habe die Behörde vorgeschlagen, bereits vor Eintritt in das Raumordnungsverfahren eine vorgezogene FFH-Prüfung erfolgen zu lassen.

Hohe Kosten wurden verhindert



Im Verlauf dieser Prüfung habe das Planungsbüro umfangreiche Änderungen vorgelegt: "So konnte die Inanspruchnahme von wertvollen Lebensräumen deutlich reduziert werden." Bei Umsetzung zusätzlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wäre der Bau der Halle damit möglich geworden - so die damalige Einschätzung. Nach erfolgter Prüfung des EU-Rechtes wäre nun die Prüfung der Übereinstimmungen mit den bundes- und landesrechtlichen Vorgaben erfolgt: "Es zeigte sich aber, dass auch hier ein schwer überwindbarer Konflikt der Planung entgegensteht. Dies ist die Lage des Projektgebietes in einer Kernzone des Naturparks Rhein-Hunsrück." Ansätze zu einer Befreiung von Bestimmungen der Naturpark-Verordnung wurden verworfen - und damit der Eintritt in ein Raumordnungsverfahren durch die obere Landesplanungsbehörde bei der SGD als nicht sinnvoll angesehen.

Die für Naturschutz und Raumordnung zuständigen Abteilungen der Mainzer Ministerien tragen die Entscheidung der SGD in vollem Umfang mit, heißt es in dem Schreiben.

Durch die beiden vorgezogenen Prüfungen (FFH und Naturparkverordnung) mit schließlich negativem Ergebnis wurde dem Planer - 170 Millionen Euro sollten investiert werden - empfohlen, von einem Raumordnungsverfahren für das Projekt in seiner derzeit geplanten Konstellation Abstand zu nehmen, und somit auch das Anfallen hoher Kosten (weitere Gutachten, Gebühren) verhindert.

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