Großveranstaltung Neue Vorschriften für Wittlicher Säubrennerkirmes

Wittlich · Damit der Stadt Wittlich keine Schausteller mehr kurzfristig abspringen, hat der Stadtrat nun gehandelt.

 Fahrgeschäfte und Rummelplatz gehören zur Säubrennerkirmes wie der Saubraten im Brötchen auf die Hand: Die Stadtverwaltung soll sich nach Beschluss des Stadtrates nun frühzeitiger um die Aussteller kümmern und diese verpflichten.

Fahrgeschäfte und Rummelplatz gehören zur Säubrennerkirmes wie der Saubraten im Brötchen auf die Hand: Die Stadtverwaltung soll sich nach Beschluss des Stadtrates nun frühzeitiger um die Aussteller kümmern und diese verpflichten.

Foto: TV/Christian Moeris

  An jedem dritten Wochenende im August wird die Stadt Wittlich zum Gastgeber für mehr als 100 000 Menschen. Hinter der Organisation eines der größten Volksfeste in Rheinland-Pfalz, der Säubrennerkirmes, steckt ein enormer Aufwand. Da ist es ärgerlich, wenn beispielsweise Schausteller, die die Wittlicher Kirmes zieren könnten, bereits frühzeitig ausgebucht sind oder der Stadtverwaltung zu später Stunde noch Absagen ins Haus trudeln.