Wittlich Neue Bestattungsart wird in Wittlich möglich

Wittlich · Ab dem 1. Januar ist auf dem Friedhof an der Trierer Landstraße die Baumbestattung möglich.

Bestattet an den Wurzeln eines Baumes: Diese Form der Naturbestattung hat in den vergangenen Jahren mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Kommunen bieten Waldstücke und Friedhofsbereiche an, um die Baumbestattung möglich zu machen.

Für Angehörige bietet sie den Vorteil, dass man zwar einen Ort zur Trauer hat, aber die Grabpflege entfällt. Unkraut entfernen, die Blumen gießen und Kerzen anzünden: Arbeiten, die an bepflanzten Reihengrabstätten Mühe machen, sind bei Baumgräbern nicht unbedingt notwendig. Dort erinnert meist eine  angebrachte Namensplakette an den Verstorbenen - Grabschmuck ist am Baumgrab eher ungebräuchlich.

Ab dem 1. Januar 2018 bietet auch die Stadt Wittlich diese Bestattungsart an. Auf dem Friedhof an der Trierer Landstraße können dann Baumgräber gemietet werden. Der Stadtrat hat die dazugehörige Friedhofssatzung auf seiner jüngsten Sitzung einstimmig abgesegnet. Für die Überlassung einer Baumgrabstätte erhebt die Stadt eine Gebühr von 815 Euro. Damit kostet das Baumgrab genauso viel wie ein Urnen-Rasengrab. Für das Reihengrab zahlt man 678 Euro.

Für das Baumgrab gelten jedoch ganz spezielle Regeln, damit die Grabflächen in naturbelassener Form erhalten bleiben: Zur Beisetzung in einer Baumgrabstätte dürfen nur Urnen aus verrottbarem Material verwendet werden. Blumenschmuck und Grablichter dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen an der jeweiligen Säule nahe dem Baum, an dem auch die Namensplakette befestigt wird, abgelegt werden.

Die Grabstätten sind durch den Nutzungsberechtigten innerhalb von vier Wochen nach der Beisetzung von jeglichem Grabschmuck zu räumen, heißt es in der Friedhofssatzung. Sie werden vom Friedhofsträger eingeebnet und eingesät.

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