Neue Flutgebiete sorgen für Ärger

Der Bund fordert eine Ausweitung der Überschwemmungsgebiete an der Mosel. Doch gegen die nun vorgelegte Rechtsverordnung der Wasserbehörden wehren sich betroffene Moselgemeinden. Denn die Neufestsetzung geht an vielen Orten über die Überschwemmungsflächen des 93er Hochwassers hinaus.

 Die Ausweitung der Überschwemmungsgebiete sorgt bei den Gemeinden für Unmut. Sie befürchten Einschränkungen in ihrer Planungshoheit und fordern von der SGD Nord, wieder zu den alten Abgrenzungen der Überschwemmungsgebiete zurückzukehren. Foto: Jens Weber

Die Ausweitung der Überschwemmungsgebiete sorgt bei den Gemeinden für Unmut. Sie befürchten Einschränkungen in ihrer Planungshoheit und fordern von der SGD Nord, wieder zu den alten Abgrenzungen der Überschwemmungsgebiete zurückzukehren. Foto: Jens Weber

Cochem-Zell. Die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Mosel sorgt für Unmut bei vielen Gemeinden. Sie befürchten eine Einschränkung der Planungshoheit der Kommunen, aber auch einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer. Mehrere Gemeinderäte haben sich bereits gegen die Neufestsetzung ausgesprochen, der Kreis plant eine Gesprächsrunde der betroffenen Bürgermeister mit der Struktur und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord.Hintergrund der jetzigen Diskussion ist das Hochwasserschutzgesetz vom Mai 2005, in dem der Bund die Länder verpflichtet, Überschwemmungsgebiete auszuweisen, die sich an einer Flut orientieren, die mindestens alle 100 Jahre zu erwarten ist. Bisher galt an der Mosel eine Verordnung aus dem Jahr 1999, die sich nach dem 93er Hochwasser richtet. Die jetzt vorliegende Rechtsverordnung der Wasserbehörden geht dar über hinaus. Und dies hat Auswirkungen für die Moselgemeinden, gerade für diejenigen mit flacheren Uferbereichen."Neue Baugebiete sind nun grundsätzlich nicht mehr möglich, bei bestehenden Bebauungsplänen muss die SGD Nord Ausnahmen genehmigen", schildert Helmut Probst, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem-Land, die Probleme für die Moselanrainer-Gemeinden. Seiner Auffassung nach hätte es gereicht, wenn die 1999 festgesetzte Abgrenzung bestehen geblieben wäre. "Alles andere bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Planungshoheit unserer Ortsgemeinden", so der VG-Chef. Mehrere Gemeinderäte der Verbandsgemeinde Cochem-Land haben deswegen bereits die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Mosel abgelehnt.Auch die Verbandsgemeinde Zell sieht die Neufestsetzung eher skeptisch, sagt Bürgermeister Karl Heinz Simon. Seine Verwaltung hat die Pläne an die Ortsgemeinden weitergeleitet, der Hauptausschuss wird sich ebenfalls demnächst mit der Vorlage beschäftigen. Simon: "Wir sind noch in der Meinungsbildung." Bedenken hat auch die Stadt Cochem, wo vor allem der Stadtteil Cond von der Neufestsetzung betroffen ist. "Wir beraten das Thema derzeit in den Ausschüssen und im Stadtrat", erläuterte Bürgermeister Herbert Hilken. Nur die Verbandsgemeinde Treis-Karden sieht die Diskussion eher gelassen. "Unsere Gemeinden sind nicht so stark betroffen wie die in den anderen Verbandsgemeinden", sagt Manfred Führ, der Büroleiter der VG-Verwaltung, und fügt hinzu: "Für uns ist das Thema nicht so brisant."Dieser Meinung ist auch Joachim Gerke von der Regionalstelle Wasserwirtschaft Trier der SGD Nord. "Wir haben das Gesetz zu erfüllen", betont er. Seine Behörde hat die Neufestsetzung an die Kommunen weitergeleitet und ihnen Gelegenheit gegeben, die neue Grenzziehung zu überprüfen. Viele Dinge seien aber im Bundesgesetz festgeschrieben, machte Gerke klar: "Da gibt es so gut wie keine Spielräume." So würden neue Baugebiete in Überschwemmungsflächen nicht mehr genehmigt, für vorhandene Baulücken oder bestehende Bebauungspläne gebe es klare Vorgaben. Ausnahmen können von der Wasserbehörde unter strengen Auflagen und Bedingungen zugelassen werden. "Das ist aber schon heute geübte Praxis, ich sehe da keine Verschärfung", sagt er zu der jetzigen Diskussion.Nun soll es ein Treffen der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden mit Vertretern der SGD Nord geben, bei dem über die Auswirkungen der neuen Rechtsverordnung diskutiert wird. Bürgermeister Probst hat eine solche Informationsveranstaltung beim Kreis angeregt, Landrat Manfred Schnur hat die SGD Nord bereits angeschrieben. Auch Joachim Gerke hält ein solches Treffen für sinnvoll: "In Gesprächen mit Betroffenen sind wir bisher immer auf Verständnis und Zustimmung gestoßen."

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