Neue Öffentlichkeit in der Lokalpolitik führt in Wittlich zur Debatte

Wittlich · Politische Prozesse kann, wer will, seit Juli besser mitverfolgen. Nur noch in Ausnahmefällen darf hinter verschlossenen Türen beraten werden. Im Wittlicher Bau- und Verkehrsausschuss kam deshalb das Thema möglicher Befangenheit auf. Der Anlass dazu klingt jedoch absurd.

Neue Öffentlichkeit in der Lokalpolitik führt in Wittlich zur Debatte
Foto: Klaus Kimmling

Wittlich. Wer will, kann selbst dabei sein, wenn die ehrenamtlichen Lokalpolitiker in Wittlich ihre Entscheidungen treffen. Nach einer Änderung der Gemeindeordnung sind die meisten Themen und Debatten seit Juli nämlich öffentlich.
Die Idee: Eine solche Politik "zum Anfassen" sei für Bürger transparenter, ermögliche mehr Beteiligung. Das führt konkret dazu, dass Bauanträge und Bauanfragen schon von Beginn an öffentlich beraten werden. Solche Pläne privater Investoren liegen im Bau- und Verkehrsausschuss auf dem Tisch. Dessen Mitglieder müssen sich nun auf die Öffentlichkeit einstellen, auch wenn vielleicht niemand im Publikum sitzt: Online sind Unterlagen einsehbar.

Die Folgen beschäftigen Elfriede Meurer, CDU. Sie sieht ein Problem darin, dass in ihren Unterlagen nicht mehr die Namen der Antragsteller zu Bauanträgen zu finden sind. In der nicht-öffentlichen Zeit wurden diese genannt. Um die Investoren nun vor der Öffentlichkeit zu schützen, ist das nicht mehr so.

Man könnte meinen, wenn man nur weiß, um was, aber nicht um wen es bei einer Entscheidung geht, sei man per se unbefangen. Doch offensichtlich kann man es genau umgekehrt sehen: Das Wissen um Namen habe vor Befangenheit geschützt, hieß es nun sozusagen im Ausschuss. Die neue Situation könne ein Problem werden, so Elfriede Meurer. Da sie nicht wisse, wer etwa hinter den Bauanträgen stünde, könne sie auch nicht wissen, ob sie womöglich befangen sei.
Und genau das könne dazu führen, dass man Beschlüsse fasse, die nachträglich wiederholt werden müssten, wenn sich herausstelle, dass eigentlich Befangenheit vorgelegen habe.

Zur Erklärung: Gilt ein Lokalpolitiker als befangen, darf er nicht mit abstimmen. Grund: Er könnte dann womöglich zum Vorteil (materieller, aber auch ideeller Art) oder aber auch Nachteil entscheiden, weil er eben den von der Entscheidung Betroffenen enger kennt oder weil er anderweitig persönlich, privat mitbetroffen ist.

Mit den Befangenheitsvorschriften sollen Einzelinteressen ausgeschlossen werden, die dem Gemeinwohl entgegenwirken könnten. Um das von der CDU-Politikerin vorgebrachte Problem zu lösen, wurde in der Sitzung folgendes vorgeschlagen: In den Teilunterlagen für die Lokalpolitiker, die nicht-öffentlich bleiben, also immer noch nicht für jeden zugänglich sind, sollen unter dem Punkt Mitteilungen die Namen gelistet werden. Dann könne jeder selbst schon vor der Sitzung entscheiden, ob er befangen sei. Inwieweit man eigentlich überhaupt befangen in einer Entscheidung sein kann, wenn man gar nicht weiß, wen sie betrifft, darüber wurde aber nicht gesprochen.

Würde man zu dieser Einsicht kommen, wäre die neue Öffentlichkeit ohne Namensnennung folgerichtig gar kein Problem. Im Gegenteil: Sie würde Befangenheit eben durch die Anonymisierung unmöglich machen. sos

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