Strengere Regelungen Gehbehinderte Frau beschwert sich: Keine Zufahrt außerhalb der Lieferzeiten

Wittlich · In der Wittlicher Fußgängerzone ist Lieferverkehr nur zu bestimmten Zeiten möglich. Das hat allerdings auch Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung.

 Die Zeiten, in denen Lieferautos und damit auch die Fahrzeuge von Schwerbehinderten in die Fußgängerzone fahren können, sind limitiert.

Die Zeiten, in denen Lieferautos und damit auch die Fahrzeuge von Schwerbehinderten in die Fußgängerzone fahren können, sind limitiert.

Foto: Strouvelle Christoph

Für Schwerbehinderte ist es oft schwer, die täglichen Abläufe zu bewältigen. So wie für Christl Kaufmann aus Darscheid. Die 72-Jährige ist gehbehindert und kann nur wenige Meter zu Fuß zurücklegen. Einen Rollstuhl hat sie in ihrem PKW immer mit dabei, doch ohne fremde Hilfe ist es ihr nicht möglich, diesen aus dem Auto zu heben – was Kaufmann dazu veranlasst, möglichst nahe zu den Geschäften und Dienstleistern zu fahren, die sie benötigt. Denn sie möchte gerne so selbstständig wie möglich bleiben und nicht unbedingt fremde Hilfe in Anspruch nehmen müssen.