Neue Regeln für die Förderung der Jugendarbeit

Bernkastel-Wittlich · Der Kreistag hat in seiner Sitzung im Dezember 2015 auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Bernkastel-Wittlich angepasst. Die Änderung beinhaltet eine Erhöhung der bisherigen Fördersätze.

Weiterhin wurde festgelegt, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn sich der Anstragsteller verpflichtet, keine vorbestraften Personen in der Kinder- und Jugendhilfe zu beschäftigen. Die aktuelle Richtlinie und die neugestalteten Anträge sowie die jeweiligen Vordrucke der Verwendungsnachweise stehen unter <%LINK auto="true" href="http://www.bernkastel-wittlich.de/jugendfoerderung.html" text="www.bernkastel-wittlich.de/jugendfoerderung.html" class="more"%> zur Verfügung. red
Infos bei Gudrun Weber, Telefon 06571/14-2265, erreichbar Dienstag, Mittwoch und Freitag vormittags, E-Mail: Gudrun.Weber@Bernkastel-Wittlich.de.

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