Neue Regeln für die letzte Ruhe

WITTLICH. (bec) 42 Euro statt 25,20 Euro: Diese Gebührenerhöhung hat der Stadtrat für die Beisetzung von Urnen einstimmig beschlossen. Die Gebühren gelten für die Urnen, die zu einem späteren Zeitpunkt in einem schon vorhandenen Urnenwahlgrab bestattet werden.

2002 entschied der Stadtrat, die Ruhezeit für Aschen von 25 auf 15 Jahre zu reduzieren. Dabei versäumte er allerdings, das Nutzungsrecht für Urnenwahlgräber (Grabstätten, die ausschließlich für Urnen vorgesehen sind) ebenfalls zu kürzen. Dies hat er nun in seiner jüngsten Sitzung nachgeholt. Damit einher geht eine Erhöhung der Gebühren für die Verlängerung des Nutzungsrechts von Urnenwahlgrabstätten. Dies gilt für spätere Bestattungen, denn in einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen bestattet werden. Bisher lag die Gebühr bei 25,20 Euro, nach der Satzungsänderung beträgt sie nun 42 Euro. Die Folge des nicht geänderten Nutzungsrechts im Jahr 2002: Wurden im selben Grab innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Bestattung der ersten Urne weitere Urnen beerdigt, konnten keine Gebühren berechnet werden. Beschlossen hat der Stadtrat diese Gebührenerhöhung jetzt, damit Wahlgrabstätten für Erdbegräbnisse und Grabkammern mit den Urnenwahlgräbern gleich behandelt werden. Geändert worden sind zudem die Vorschriften für das Ändern und Errichten von Grabmalen. War dafür bisher eine Genehmigung erforderlich, so heißt es nun in der Satzungsänderung: "Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung entspricht." Dies sei ein vereinfachtes Verfahren zugunsten der Bürger, sagte CDU-Stadtratsmitglied Hubert Hayer.

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