Neues Insolvenzrecht bereitet Sorgen

TRABEN-TRARBACH/KIRCHBERG. (dju) Seit 15 Jahren gibt es die Schuldner- und Insolvenzberatung des evangelischen Kirchenkreises Simmern-Trarbach. Seit dieser Zeit bietet Bernd Hilgert im Kreiskirchenamt in Kirchberg eine Hilfe in sozialen und finanziellen Notlagen an und hilft Menschen so, einen Weg aus einer Überschuldung zu finden. Und damals wie heute verzeichnet die Beratungsstelle eine hohe Nachfrage.

148 Klienten wurden im vergangenen Jahr in Kirchberg beraten und begleitet, sieben mehr als 2004. Davon waren 84 Personen in der Erst- und Kurzberatung, die bis zu drei Beratungseinheiten umfasst. 64 weitere Klienten waren in der Intensiv- und Langzeitberatung. Die meisten Menschen, die die Beratung aufsuchen, sind zwischen 30 und 50 Jahre alt. Themen sind immer wieder gescheiterte Baufinanzierungen, finanzielle Probleme nach Trennung oder Scheidung und durch Arbeitslosigkeit. "Bemerkenswert im vergangenen Jahr war die große Nachfrage nach der Insolvenzberatung", sagt Schuldnerberater Hilgert. Hier gibt es im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von über 50 Prozent. Im Rahmen der Insolvenzberatung konnte die Einrichtung in Kirchberg erreichen, dass für zwölf Klienten das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts werden damit Forderungen in Höhe von über 850 000 Euro in ein ordnungsgemäßes Restschuldbefreiungsverfahren überführt, so Hilgert. Besonderer Vorteil für diese Personen: keine weiteren Pfändungen beim Arbeitgeber oder der kontoführenden Bank. Mit Sorgen verfolgt der Schuldnerberater daher die Diskussion um die Reform der Insolvenzordnung. Hilgert: "Es ist geplant, die erst 2001 eingeführte Verfahrenskostenstundung wieder abzuschaffen, die den mittellosen Schuldnern, also der überwiegenden Mehrheit unserer Klienten, erst den Zugang zum Verfahren und zur Restschuldbefreiung eröffnete." Nach der Neuordnung sollen künftig nur noch die Schuldner Zugang zum Insolvenzverfahren haben, die die Verfahrenskosten selbst aufbringen können. "Gerade dieses Geld fehlt aber überschuldeten Personen." Und: "Gerade unsere konkreten Erfahrungen aus den vergangenen Jahren beweisen, dass das geltende Recht von immer mehr Menschen angenommen wird, um sich wirtschaftlich zu sanieren und beruflich zu integrieren, weil Schulden oft ein großes Hindernis bei der Arbeitsplatzsuche darstellen." Nach einer Neuregelung verbleibe bei den so genannten masselosen Fällen nur noch das treuhänderlose Entschuldungsverfahren, das den Schuldnern keinen Schuldraum gewährt, sagt der Berater. Während der achtjährigen Dauer dieses Verfahrens wird vielmehr den Gläubigern erlaubt, weiterhin die Einzelzwangsvollstreckung zu betreiben, warnt Hilgert. Am 2. Januar 1991 hat die Schuldnerberatung in Kirchberg ihre Arbeit aufgenommen. Im Juni 1990 hatte die Kreissynode in Kisselbach diese Stelle eingerichtet. Seit 1999 ist die Schuldnerberatung des Kirchenkreises auch als "geeignete Stelle" gemäß Insolvenzordnung anerkannt. Gefördert wird die Arbeit auch von der Sparkassenstiftung und dem Land Rheinland-Pfalz. Zum Jubiläum gibt es im Sommer in Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde Simmern in der Stefanskirche die Fotoausstellung "Zwischen Mut und Verzweiflung", in der Menschen in einem Leben in finanzieller Not porträtiert werden.

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