Neues Zahlungsverfahren gilt für Autozulassungen ab sofort
Wittlich/Bernkastel-Wittlich · Wer ab sofort ein Fahrzeug zulassen will, muss die Kraftfahrzeug-Steuer per Sepa-Verfahren überweisen. Das ist der Fall, obwohl der offizielle Termin für die Neuregelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs verschoben ist.
Wittlich/Bernkastel-Wittlich. Derzeit wird in den Medien berichtet, dass der Termin zur Einführung der Sepa-Lastschriftmandate verschoben wird. Die Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weist darauf hin, dass die Verschiebung nicht für das Einzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer gilt. Sepa ist ein Projekt zur Vereinfachung von bargeldlosen Zahlungen.
Für die Zulassungsbehörden wurde bundesweit festgelegt, dass Fahrzeuge ab dem 1. Februar nur noch unter Vorlage eines entprechenden Sepa-Mandats zum Verkehr zugelassen werden dürfen. Die entsprechenden Vordrucke sind im Format festgelegt und müssen im Original zwei Unterschriften in den Feldern Zahler und Halter tragen, auch wenn Halter und Zahler identisch sind. Die Kombinationen aus Vollmacht und Einzugsermächtigung erfüllen die Voraussetzungen nicht mehr. Sollte ab dem 1. Februar eine dritte Person ein Auto zulassen, so muss diese eine Vollmacht und einen Identitätsnachweis des Halters vorlegen. (Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung). Darüber hinaus ist ein zweimal unterschriebenes Sepa-Lastschriftmandat im Original vorzulegen. Über das Bestehen des Kontos und zur Prüfung der Unterschriften sind Nachweise vorzulegen (EC-Karte, Kontoauszug und ein Identitätsnachweis des Zahlers). red
Den Vordruck zum Sepa-Lastschriftmandat gibt es bei den Zulassungsbehörden und über die Internetseite www.bernkastel-wittlich.de/kfz-zulassung.html
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