Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs

Trier · Das Landgericht Trier hat einen 42-Jährigen unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter verurteilt. Seine Ehefrau soll von den Taten gewusst und nichts unternommen haben. Sie muss ebenfalls in Haft.

Trier. Wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs muss ein 42 Jahre alter Trierer für mehrere Jahre ins Gefängnis. Der Mann, der bereits früher mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, ist nun von der ersten großen Jugendkammer am Landgericht Trier verurteilt worden (Aktenzeichen 8031 Js 8297/14.2a Kls). Dem Angeklagten waren laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft mehr als 250 Fälle vorgeworfen worden, bei denen er sich an Minderjährigen vergangen hat.
Unter anderem soll er sich zwischen 2009 und 2013 wöchentlich zweimal seiner Stieftochter unsittlich genähert und diese teilweise auch entkleidet haben. Die Stieftochter ist 1998 geboren worden.
Unter anderem ist es bei den Übergriffen auch mehrfach zum Geschlechtsverkehr gekommen. Außerdem hat der Mann sich zwischen 2011 und 2013 laut Anklageschrift vier anderen weiblichen Jugendlichen unsittlich genähert. Zudem hat die Polizei bei dem Mann kinderpornografische Bilder gefunden.
Aufgrund einer früheren Verurteilung durch das Amtsgericht Trier verhängte das Landgericht Trier nun zwei Gesamtfreiheitsstrafen, die sich auf insgesamt neun Jahre und sechs Monate Haft summieren.
Nach zwei Jahren und neun Monaten Haft muss der Verurteilte in eine Entziehungsanstalt. Die ebenfalls 42 Jahre alte Mutter des Mädchens wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in drei Fällen sowie unterlassener Hilfeleistung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 45 Monaten ebenfalls verurteilt. Die Ehefrau soll einen Teil der Taten ihres Mannes mitbekommen und trotzdem nichts unternommen haben. har

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