Nicht jeder darf plaudern

THALFANG. (iro) Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt nun doch weiter wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen in Zusammenhang mit einer angeblichen Indiskretion aus nicht-öffentlicher Sitzung in Thalfang. Handelt es sich beim angeblichen Informanten um ein Ratsmitglied, kommt es wohl ungeschoren davon. Anders sieht die Sache bei Ortsbürgermeistern und Verwaltungsbeamten aus.

Die Staatsanwaltschaft in Trier befasst sich nach Auskunft des leitenden Oberstaatsanwalts Horst Roos erneut mit Ermittlungen im Zusammenhang mit der möglichen Verletzung von Dienstgeheimnissen in Thalfang. Stein des Anstoßes war die TV-Berichterstattung über die Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung der Regionalen Schule aus nicht-öffentlicher Sitzung. Der Verbandsgemeinderat Thalfang hatte hinter verschlossenen Türen entschieden, den Auftrag an ein heimisches Architekturbüro zu vergeben, obwohl ein Büro aus Wiesbaden im Auswahlverfahren in derselben Sitzung die bessere Bewertung der Ratsmitglieder erhalten hatte. Das Verfahren wurde übrigens später von der Vergabekammer Rheinland-Pfalz als rechtswidrig eingestuft. Im Juli entschied die Staatsanwaltschaft, nicht länger in der Sache zu ermitteln. Anlass für diese Entscheidung war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Richter in Karlsruhe waren der Auffassung, dass nur Amtsträger eine solche Straftat begehen könnten. Kommunale Mandatsträger wie Ratsmitglieder seien allerdings keine Amtsträger in diesem Sinne, sagte Roos. Gegen diese Entscheidung hatte die VG Beschwerde eingelegt und darauf hingewiesen, dass in besagter Sitzung auch VG-Mitarbeiter und Ortsbürgermeister anwesend gewesen seien. Nach Angaben von Roos ändert das die Sachlage. In der Zwischenzeit wird also wieder ermittelt. Notwendig war zuvor die Ermächtigung zur Strafverfolgung des Innenministeriums. Sie liegt bereits vor. Sie ist notwendig, weil laut Roos das Ministerium quasi "Inhaber des Dienstgeheimnisses" sei. Im Thalfanger Rathaus wird die Entscheidung der Staatsanwaltschaft begrüßt. Für Michael Suska von der VG-Verwaltung ist dies ein Frage "von großer Tragweite". Ansonsten würde die Schweigepflicht, was vertrauliche Informationen angeht, ins Leere laufen. Beispielsweise würde das Ansetzen von nicht-öffentlichen Sitzungen "absurd".

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