Nicht nachvollziehbar

Die Einschätzung des Schwimmmeisters, die 15-jährige Joelle Maas betreibe ein Gewerbe, ist absurd. Ich kann die haftungsrechtlichen Bedenken, die Schwimmmeister und wohl auch die Stadt äußern, nicht nachvollziehen.

Wer das Wagnis auf sich nimmt und mehr als ein Kind erzieht, kennt die Notwendigkeit ständig improvisieren zu müssen, um die Interessen aller zu wahren. Die häufig anzutreffende mangelnde Flexibilität von Institutionen erweist sich hierbei als wenig hilfreich, ja sogar hinderlich, so wie hier. Natürlich darf Anke Schäfer ihren Kindern das Schwimmen beibringen, wie sie es möchte. Und da sie drei liebe Kinder in etwa gleichem Alter hat, braucht sie hierfür eine weitere Person ihrer Wahl oder soll sie etwa mit jedem Kind einzeln kommen. Wer beaufsichtigt dann die anderen zwei? Ich kenne keine Regelung, die vorschreibt, dass man Schwimmen nur bei einem, wie auch immer zertifizierten Schwimmlehrer, lernen darf. Die Stadt täte gut daran, die Auffassung des Schwimmmeisters zurechtzurücken. Angemessen wäre es gewesen, er hätte Anke Schäfer und ihren drei Kindern selbst seine Hilfe angeboten zum Wohle des Sports, dem Schwimmen. Hilmar Große Höötmann, Wittlich

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