Noch keine Entscheidung zu Fremdenverkehrsbeiträgen

Trier/Bernkastel-Kues · Noch hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung zur Klage der Weinkellerei Peter Mertes gegen die Fremdenverkehrsbeiträge der Stadt Bernkastel-Kues nicht bekanntgegeben. Doch die Klägerseite sieht ihre Chancen kritisch.

Trier/Bernkastel-Kues. Mehrfach hat die Weinkellerei Peter Mertes bereits mit der Stadt Bernkastel-Kues vor Gericht um die Fremdenverkehrsbeiträge gestritten.
Diesmal sagt Walter Meschenmoser, ehemaliger Verwaltungsleiter der Firma Mertes, nach der Verhandlung: "Ich glaube, die Aussichten für unsere Klage sind nicht gut." Das Gericht hatte angekündigt, das Ergebnis in wenigen Wochen schriftlich bekanntzugeben.
Beim vergangenen Verfahren hat die Kellerei recht bekommen. Denn da hatte sie die Weinkellereien in der Fremdenverkehrsbeitragssatzung generell nicht genannt. Das hat sie nun rückwirkend in der Verwaltungsanweisung nachgeholt.
Deshalb wurde gestern neu verhandelt. Die Kellerei hat vor Gericht geltend gemacht, dass sie ins gesamte Bundesgebiet exportiert und nur einen Bruchteil ihres Umsatzes, nach dem sich die Höhe des Fremdenverkehrsbeitrags richtet, tatsächlich vor Ort erwirtschaftet. Der Beitrag sei deshalb ungerecht. Die Kellerei hat auch kritisiert, dass Einnahmen und Ausgaben der Stadt für den Tourismus, die der Berechnung des Beitrags zugrunde liegen, unvollständig aufgelistet würden. Einnahmen würden weggelassen, da werde schöngerechnet. mai

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