Lockerungen Notbremse und Ausgangsperre ab Mittwoch im Landkreis Bernkastel-Wittlich außer Kraft

Bernkastel-Wittlich/Mainz/Berlin · Die Coronamaßnahmen im Landkreis Bernkastel-Wittlich werden dank sinkender Inzidenz wieder gelockert: Sogar Übernachtungen für Touristen sind in Hotels möglich. Was im Einzelnen ab Mittwoch gilt.

Notbremse und Ausgangsperre in Bernkastel-Wittlich außer Kraft
Foto: TV/Stadt Bernkastel-Kues

Gute Nachrichten für den Landkreis Bernkastel-Wittlich: Da die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 100 am Montag, 10. Mai, an fünf Werktagen in Folge unterschritten hatte (unsere Zeitung berichtete), treten am Mittwoch, 12. Mai, um 0 Uhr, die Maßnahmen der sogenannten Bundesnotbremse außer Kraft. Die Zahl der Neuansteckungen innerhalb von sieben Tagen je 100 000 Einwohner war im Kreis Bernkastel-Wittlich am Montag auf 70,2 Fälle gesunken und lag damit erneut deutlich unter 100.

Damit werden zahlreiche Coronaregeln gelockert. Anders als zunächst geplant wolle der Landkreis dazu aber keine eigene Allgemeinverfügung erlassen, erklärt Pressesprecher Manuel Follmann. Um die Bürger nicht noch durch weitere Vorschriften zu verwirren und zu verunsichern, werde die Kreisverwaltung lediglich bekanntmachen, dass die sogenannte Bundesnotbremse außer Kraft trete. Damit gelte ab Mittwoch – wie gewohnt – lediglich noch die aktuell gültige Coronabekämfungsverordnung des Landes. Follmann: „Wir wollen keine neuen Vorschriften schaffen. Es gilt allein der Stufenplan des Landes.“ Wenn die „Bundesnotbremse“ außer Kraft tritt, bedeutet das für die Bürger zahlreiche Lockerungen.

Viele neue Regelungen: Ab Mittwoch, 0 Uhr, gelten die Vorschriften der dann gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. und die haben sich am Dienstag, 11. Mai, geändert. Die Landesregierung hat am Dienstag einen mehrstufigen Perspektivplan bekanntgegeben, der die kurzfristige Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung zur Folge hat.

Welche Vorschriften ändern sich?

Bis Dienstag, 11. Mai, sind wegen der Bundes-Notbremse nur Treffen von maximal einem Haus­stand mit einer weiteren Person erlaubt. Ab Mittwoch, 12. Mai, werden dann wieder Treffen mit zwei Hausständen (jedoch maximal fünf Menschen) möglich sein. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen. In Kreisen und kreisfreien Städten, die fünf Tage in Folge eine Inzidenz von unter 100 aufweisen und in denen die Bundesnotbremse nicht greift, kann laut „Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ der gesamte Handel von Mittwoch, 12. Mai, an wieder öffnen. Es gelten die gleichen Bedingungen, wobei die Zahl der Kunden je nach Ladenfläche begrenzt bleibt, wie aktuell in Lebensmittelgeschäften. Friseure und Fußpflege können ohne Coronatest besucht werden, wenn eine Maske während der Behandlung getragen wird. Nagel-, Kosmetik- und Massagesalons sowie Tattoo- und Piercingstudios dürfen ebenfalls wieder öffnen. Kann wegen der Art der körpernahen Dienstleistung keine Maske getragen werden (wie beispielsweise bei der Bartpflege), gilt für Kunden die Testpflicht.
Außengastronomie ist bei einer Inzidenz unter 100 im Landkreis ab Mittwoch ebenfalls wieder möglich. Es besteht eine Vorausbuchungspflicht, eine Testpflicht für die Gäste sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. Abholung-, Bring- und Lieferdienst sowie Straßenverkauf (ohne Alkoholausschank) sind weiterhin möglich. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen können ohne Testpflicht, jedoch unter Einhaltung strenger Regeln wieder öffnen. Für vollständig Geimpfte, also Menschen, deren Zweitimpfung länger als zwei Wochen zurückliegt, entfällt die Testpflicht. Entsprechend können geimpfte oder genesene Personen mit Nachweis ohne vorherige Testung beispielsweise Geschäfte des Einzelhandels, Außenanlagen von Zoos und botanischen Gärten besuchen oder Dienstleistungen von Friseuren in Anspruch nehmen.

Zudem wird kontaktarmer Urlaub möglich. Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind ab Mittwoch, 12. Mai, wieder erlaubt. Übernachtungen in Hotels sind auch „kontaktarm“ möglich, wenn zum Beispiel Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig.

Auch im Sport ist die kontaktfreie Sportausübung wieder möglich, das gilt auch für Bereiche des Fußballtrainings, bei dem Abstand gehalten werden kann. Hallensport ist im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich, wenn Abstand eingehalten und die Personenbegrenzung von einer Person auf 40 Quadratmeter nicht überschritten wird. Außerdem ist für maximal 20 Kinder Sport auch ohne Abstand möglich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort