"Notfalls bis zum Bundesarbeitsgericht"

Morbach · Der juristische Streit um die Änderungskündigung von Rosemarie Cordie, Museumsleiterin des Archäologieparks Belginum, kann sich in die Länge ziehen. Karin Feth, Cordies Rechtsanwältin, sagt: "Frau Cordie ist entschlossen, notfalls bis zum Bundesarbeitsgericht zu gehen.

" Cordie müsse Unterhalt für einen Mann und Kinder zahlen. Es sei nicht hinnehmbar, dass sie ins soziale Abseits katapultiert werde.
Die 57-jährige Museumschefin wehrt sich dagegen, dass sie in Zukunft nur noch sieben Monate pro Jahr arbeiten soll. Sie hat gegen ihre außerordentliche Änderungskündigung geklagt. Feth argumentiert, dass eine außerordentliche Kündigung nur als letztes Mittel anwendbar sei. Dafür müsse ein wichtiger Grund vorliegen, wie das Stehlen goldener Löffel. In diesem Fall wolle aber die Gemeinde sparen, das reiche als Grund nicht aus.
Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht verlief ergebnislos. Die Richterin hat den Termin für die Gerichtsverhandlung auf den 30. November festgesetzt (der TV berichtete). Cordie selbst will sich gegenüber dem TV nicht äußern. Ihr sei ein Maulkorb verpasst worden, sagt Feth. Es habe sich gezeigt, dass sich die Gemeinde gegebenenfalls auf die Schweigepflicht für Angestellte im öffentlichen Dienst berufen würde. Werde diese Pflicht nicht eingehalten, habe dies die Kündigung zur Folge.
Die Änderungskündigung hat Cordie unter Vorbehalt akzeptiert, das heißt, ab 2012 wird die reduzierte Arbeitszeit umgesetzt und die Sache gleichzeitig vor Gericht geprüft. Hätte Cordie die Kündigung abgelehnt, dann wäre sie laut Feth arbeitslos, sofern sie vor Gericht verlieren würde.
Laut Verwaltung können in Belginum durch die Kürzung der Öffnungszeiten 35 000 Euro für Cordie und zwei Halbtagskräfte eingespart werden. mai