Corona Öffnungsschritte, sobald es möglich ist

Wittlich · Warum gilt  die Corona-Allgemeinverordnung inklusive Ausgangsverbot eigentlich bis 28. April? Diese Frage stellten sich wohl manche Leser, da vergleichbare Verordnungen in benachbarten Landkreisen nur bis zum 25. April befristet sind.

Notverordnung in Wittlich: Öffnungsschritte, sobald es möglich ist
Foto: dpa/Moritz Frankenberg

Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung, weist in diesem Zusammenhang auf die Gültigkeitsdauer der aktuell noch gültigen 18. Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz hin. Diese Verordnung, in der auf 40 Seiten alle Details der Corona-Verordnungen zu finden sind, wäre  bereits am 11. April abgelaufen und wurde wiederum per Landesverordnung auf den 25. April verlängert. Daraus ergibt sich ein möglicher Stichtag für Ausgangssperren. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich hingegen hält sich an die Vorgaben für die Berechnung des Inzidenzwertes. Demnach muss der Wert innerhalb von sieben Tagen wieder unter die 100 sinken. Deshalb mache es Sinn, so Follmann, die Allgemeinverfügung  einen Zeitraum von einer Woche laufen zu lassen. So sei man auf das vorläufige Ablaufdatum 28. April gekommen. Sollte dann die Inzidenz immer noch über 100 liegen, müsse die Ausgangssperre wieder verlängert werden. Follmann versichert, dass der Landkreis, sobald weitere Öffnungsschritte möglich sind, diese auch mit den entsprechenden Verfügungen ermögliche, und das ohne Verzögerungen. Es sei wichtig, Öffnungsperspektiven zu nutzen und schnellstmöglich zu realisieren.

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