Oft reicht eine Entschuldigung
Zwölf Jahre lang war Albrecht Praus Schiedsmann für die Gemeinden Altrich, Klausen, Osann-Monzel und seinen Heimatort Platten. Kürzlich wurde der 68-Jährige auf eigenen Wunsch verabschiedet.
Platten. "Es kam nichts Konkretes mehr. Heute hat ja jeder eine Rechtsschutzversicherung", begründet Albrecht Praus den Schritt, sein Amt als Schiedsmann nach zwölf Jahren niederzulegen. Viel sei es nie gewesen, was er neben seiner Tätigkeit als Ausbildungsleiter im überbetrieblichen Ausbildungszentrum in Wittlich zu bearbeiten hatte, erzählt Praus. Das meiste habe sich schnell und unbürokratisch beinahe an der Haustür lösen lassen.
Sechs bis acht dieser "Tür- und Angel-Fälle" wie er sie nennt, habe es im Jahr gegeben. Die "echten Fälle" seien noch seltener gewesen. Der Aufwand dafür aber auch größer. Er lud Antragsteller und Antraggegner per hochoffizieller Postzustellungsurkunde zur Verhandlung in die Plattener Schule ein. Den Verlauf musste er genauestens protokollieren und am Ende eine Sühnebescheinigung ausstellen. In ihr vermerkte er, ob sich die Parteien einigen konnten. Falls keine Schlichtung möglich war, markierte die Sühnebescheinigung den Punkt, an dem der Antragsteller weiter vor Gericht ziehen durfte.
Aufgabe der Schiedspersonen ist es, auf diesem Weg möglichst viele Bagatellverfahren von den Gerichten fernzuhalten. Dabei gilt, was unter dem Streitwert von 750 Euro liegt, sollten Antragsteller erst einmal einem Schiedsmann vorlegen. Der kassiert eine Pauschale von 40 Euro, von denen ihm allerdings nur zehn Prozent als Aufwandsentschädigung bleiben. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt.
In den meisten Fällen gelang es Praus sogar, eine Schlichtung ohne offizielle Verhandlung herbeizuführen. Im Dorf kenne man sich und spreche die gleiche Sprache. Da falle es leicht, zu vermitteln. Meist habe er bloß eine Entschuldigung herbeiführen müssen, um den Streit zu beenden. Was ihn dabei leite, sei der gesunde Menschenverstand, der die Juristerei oft überflüssig mache. Wie in dem Fall, als ein Mann kurzerhand eine Pappel auf dem Nachbargrundstück fällte. Am Ende kam er mit 150 Euro Ausgleichszahlung aus der Sache raus, und selbst die Baum-Besitzer freuten sich, dass der Baum endlich weg war.
Nachbarschaftsstreitereien haben Albrecht Praus am häufigsten beschäftigt. Da sei es das eine Mal darum gegangen, wem die Nüsse eines wild auf der Grundstücksgrenze gewachsenen Nussbaums gehörten, oder das andere Mal um Blätter, die vom Nachbargarten in die Dachrinne fielen.
Meistens ist es ihm gelungen, dass sich die Parteien am Ende wieder die Hände schüttelten. Auch in seinem ersten Fall. Da habe ihn ein Mann aufgesucht, der seit Jahren Krach mit einem alten Schulfreund hatte. Er kündigte an, dass dieser den Schiedsmann gleich aufsuchen werde, weil er ihn "Arschloch" genannt habe. Der andere habe aber vorher "Vollidiot" zu ihm gesagt. Praus schlug ihm vor, in der Kneipe zu warten, er werde den Mann dorthin schicken. Noch am gleichen Abend klingelten die Streithähne merklich angetrunken an Praus' Tür und teilten ihm mit: "Wir sind wieder Freunde!"