Ortsbürgermeisterwahl in Talling fällt aus

Talling · Die Gemeinde Talling (210 Einwohner) bleibt vorerst ohne Ortsbürgermeister. Die für den 7. Dezember vorgesehene Wahl findet nicht statt, weil sich niemand für das Amt beworben hat.

 Wolfgang Marx führt zurzeit die Geschäfte der Gemeinde. TV-Foto: Klaus Kimmling

Wolfgang Marx führt zurzeit die Geschäfte der Gemeinde. TV-Foto: Klaus Kimmling

Talling. Die Sitzung des Wahlausschusses Talling am Donnerstagabend ging schnell über die Bühne. Es ging um Vorbereitung der vorgesehenen Urwahl eines Ortsbürgermeisters am Sonntag, 7. Dezember. Doch die Wahl findet nicht statt. Es gibt keinen Bewerber. Nach der Gemeindeordnung muss nun der Bürgermeister vom Gemeinderat gewählt werden. Diese Wahl soll spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen.
Das Besondere im Fall Talling: Bei der Kommunalwahl am 25. Mai dieses Jahres hatten die Tallinger erneut Erich Thösen zum Ortschef gewählt. Doch Thösen trat am 14. September von seinem Amt zurück, ebenso der erste Beigeordnete Reinhard Krämer und Ratsmitglied Rudolf Manz. Auslöser waren offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Weiterentwicklung der Windkraft in Talling und den Nachbargemeinden (der TV berichtete). In den Gemeinderat rückten Wolfgang Marx und Jennifer Weinig nach. Die Amtsgeschäfte führt seitdem der Beigeordnete Wolfgang Marx.
Jetzt ist also der Gemeinderat dran. Er kann jemanden aus seiner Mitte oder einen Bürger zum Ortschef wählen. Ob dies eventuell Wolfgang Marx sein wird, ist unklar. Marx erklärte gegenüber dem TV, dass nun im Gemeinderat und im Ort über das Thema diskutiert werde. Marx: "Mehr kann ich dazu nicht sagen. Alles ist noch in der Schwebe."
Laut Gemeindeordnung vertritt der erste Beigeordnete den Ortsbürgermeister, falls dieser verhindert ist. Ein Ortschef gilt auch dann als verhindert, wenn es ihn noch gar nicht gibt.
Allerdings kommt dann in jeder der folgenden Ratssitzungen der Punkt "Wahl eines Ortsbürgermeisters" auf die Tagesordnung - so lange, bis sich jemand bereiterklärt, das Amt zu übernehmen. Die Kreisverwaltung kann aber auch einem Beamten der Verbandsgemeindeverwaltung die Amtsgeschäfte des Ortschefs übertragen. Das geht allerdings nur für den Fall, dass die "Vertretung" durch den Beigeordneten nicht mehr gewährleistet ist und die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben dies erfordert. sim

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