OVG stoppt Rodungsarbeiten für Windpark am Ranzenkopf wieder

Koblenz · Ein Streit um Baumfällarbeiten für einen geplanten Windpark beschäftigt die Gerichte: Nachdem das Verwaltungsgericht Trier grünes Licht zum Roden gegeben hatte, hat das Oberverwaltungsgericht kurz darauf die Arbeiten wieder gestoppt.

 Die Rodungsarbeiten auf dem Ranzenkopf werden vorerst nicht fortgesetzt. TV-Foto: Klaus Kimmling

Die Rodungsarbeiten auf dem Ranzenkopf werden vorerst nicht fortgesetzt. TV-Foto: Klaus Kimmling

Foto: Klaus Kimmling

(dpa/lrs) - Neuer Rodungsstopp für die geplanten Windräder am Ranzenkopf im Kreis Bernkastel-Wittlich: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am Donnerstag die umstrittenen Baumfällarbeiten wieder gestoppt. Dies sei notwendig, weil sonst „die Schaffung vollendeter Tatsachen drohe“, bevor über die Beschwerde des Naturschutzbundes (Nabu) entschieden werden könne, teilte das OVG am Donnerstagabend mit. Die Rodungsarbeiten sollten nun bis zu einer endgültigen Entscheidung ruhen.

Kurz zuvor hatte das Verwaltungsgericht Trier bekanntgegeben, dass die Rodungen zur Vorbereitung eines Windparks weitergehen dürften. Der Nabu sei nicht antragsberechtigt, da mit der Genehmigung der Arbeiten noch nicht über die Zulassung des Baus von elf Windrädern entschieden worden sei, hieß es. Das sah das OVG anders: Nach dessen Ansicht spricht „Überwiegendes dafür, die Antragsbefugnis des Nabu nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zu bejahen“.

Die Naturschützer befürchten, dass schon durch die Rodung hochwertige Waldbestände und Lebensräume für seltene Tierarten wie die Mopsfledermaus zerstört werden.

Rodungsstopp am Ranzenkopf

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