Parken

Zum Artikel "Schwerbehinderte dürfen nicht immer Extra-Parkplätze nutzen" (TV, 30. August) meint dieser Leser:

Da wird man am Frühstückstisch negativ überrascht. Ist es nicht beschämend, wie hier mit Bürgern umgegangen wird. Eine solche "Kleinkariertheit" ist mir lange nicht untergekommen. Ein älterer Bürger fährt seine Frau zum Arzt. Es gibt erst seit ein paar Monaten einen Schwerbehindertenausweis mit der Einstufung "erheblich gehbehindert". "Meine Frau kann alleine keinen Meter mehr gehen!" Er stellt sich auf einen Behindertenparkplatz, in der Meinung, da gehöre ich hin. Die Behörde, also die Stadtverwaltung Wittlich, sieht keinen anderen Weg als diese "Verfehlung" mit 35 Euro zu ahnden, da diese Frau ja nur erheblich, aber nicht "außergewöhnlich" in ihrer Bewegung eingeschränkt ist. Rein rechtlich dürfte der Fall klar sein. Aber der oder die einschreitende Stadtangestellte hat einen Ermessensspielraum! Erstaunlich ist auch, dass der Pressesprecher der Stadt Wittlich die unangepasste Maßnahme des einschreitenden Angestellten unterstützt! Herr Bürgermeister, ich denke, hier sind Sie gefragt! Es reicht nicht aus, bei Festivitäten zu repräsentieren und in die Kamera zu lächeln! Sie sollten diese Angelegenheit zur Chefsache erklären und das Verwarnungsgeld zurücknehmen! So sollte man mit "Ersttätern" nicht umgehen! Gerhard Reinert, Oberöfflingen

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