Per Gesetz ist Wechsel in anderen Kreis möglich

Die Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron sucht einen kommunalen Partner. Dabei steht auch ein Wechsel in einen anderen Kreis zur Debatte. Dafür gibt es aber Formalien.

Neumagen-Dhron. Die Diskussion über eine Kommunal- und Gebietsreform in Rheinland-Pfalz nimmt an Fahrt zu. So liegt nun die Absichtserklärung der Landesregierung auf dem Tisch, die Zahl der Verbandsgemeinden von 163 auf etwa 130 zu verkleinern (TV vom 9. Januar). Das kann auf freiwilliger Basis geschehen oder wird vom Land angeordnet.

Bereits Anfang Dezember 2008 hat sich die Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron für die Freiwilligkeit entschieden, um einer Zwangsehe zu entgehen. Bürgermeisterin Christiane Horsch begründete die Notwendigkeit, sich nach einem kommunalen Partner umzusehen, mit der in Zukunft nicht mehr alleine zu schulternden Finanzbelastung (der TV berichtete).

Auslöser war die Entscheidung, Träger der neuen Realschule plus zu werden. Der Kreis Bernkastel-Wittlich beteiligt sich nur noch bis 2013 zur Hälfte an den Kosten. Danach müsste die VG Neumagen-Dhron alleine zahlen. Dies würde aber zu einer Erhöhung der VG-Umlage (etwa um sechs Prozent) führen und würde die Handlungsfähigkeit der vier Ortsgemeinden enorm einschränken.

"Wir wollen die Zügel in der Hand behalten", hat Christiane Horsch mehrfach geäußert. Weiterer Anreiz: Das Land fördert Kommunen, die sich freiwillig einen Partner suchen, finanziell.

Wie berichtet, kommen für die VG Neumagen-Dhron drei Verbandsgemeinden als Partner in Frage: Bernkastel-Kues, Thalfang am Erbeskopf und Schweich.

Es könnte auch zu einer Teilung kommen, wenn die Trittenheimer sich nach Schweich, und damit in einen anderen Kreis (Trier-Saarburg), orientieren, es die übrigen Orte (Neumagen-Dhron, Piesport, Minheim) aber zu einer der anderen Kommunen zieht.

Grundsätzlich scheint das Land auch dabei die Freiwilligkeit zu belohnen und einem Wechsel wohlwollend gegenüberzustehen. Trotzdem muss eine formale Hürde genommen werden. "Die Änderung des Gebiets eines Landkreises bedarf eines Gesetzes", erläutert Christina Hahn, stellvertretende Pressesprecherin im rheinland-pfälzischen Innenministerium.

Zudem sind alle betroffenen Kommunen vor einer Entscheidung zu hören.

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