Wittlich Petri Heil zur bestandenen Fischerprüfung

Wittlich · Bei der staatlichen Fischerprüfung wurden die Themengebiete Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz geprüft - unter Vorsitz des Kreisfischereiberaters Harry Schneider aus Burg und Alfred Reichert aus Kröv als Vertretung einer Fischereiorganisation.

Insgesamt waren 26 Teilnehmer zur Prüfung angemeldet. 22 Prüflinge haben bestanden. Im Anschluss an die Prüfung wurden den 22 erfolgreichen Prüflingen die Prüfungszeugnisse von Bea Kettel ausgehändigt, die zur Ausstellung eines Fischereischeines berechtigen. Den Glückwünschen schlossen sich der Vertreter der Fischereiorganisation und der Fischereiberater an.

Die nächste Prüfung findet landesweit am Freitag, 7. Juni 2019, statt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres und die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungslehrgang. Die Fischerorganisationen werden Zeit und Ort des Lehrganges frühzeitig in der Presse bekannt geben. Wer an der nächsten Fischerprüfung teilnehmen möchte, muss bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einen Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung stellen. In der Regel wird dies während des Vorbereitungslehrganges veranlasst.

Der Fischereischein kann nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres und erfolgreich abgelegter Prüfung ausgestellt werden.

Ein Jugendfischereischein kann bereits für Personen ab dem siebten Lebensjahr erteilt werden. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können den Sonderfischereischein machen.

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