Petri Heil zur bestandenen Fischerprüfung

Bernkastel-Wittlich · Bernkastel-Wittlich (red) Bei der jüngsten staatlichen Fischerprüfung wurden die Themengebiete Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz geprüft. Sie erfolgte vor dem Prüfungsausschuss bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung unter Vorsitz des Kreisfischereiberaters Harry Schneider aus Burg und unter Vertretung der Fischereiorganisation Alfred Reichert aus Kröv.

Insgesamt waren 20 Teilnehmer zur Prüfung angemeldet. 19 Prüflinge haben bestanden.
Im Anschluss an die Prüfung händigte Harry Schneider den 19 Prüflingen ihre Zeugnisse aus, die zur Ausstellung eines Fischereischeines berechtigen.
Die nächste Prüfung findet am Freitag, 1. Dezember, statt. Voraussetzung für die Zulassung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres und die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungslehrgang. Die Fischerorganisationen werden Zeit und Ort des Lehrganges frühzeitig in der Presse bekanntgeben. Wer an der nächsten Fischerprüfung teilnehmen möchte, muss bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einen Antrag auf Zulassung stellen. In der Regel wird dies während des Vorbereitungslehrgangs veranlasst.
Der Fischereischein kann nach Vollendung des 14. Lebensjahres und erfolgreich abgelegter Prüfung ausgestellt werden. Ein Jugendfischereischein kann bereits für Personen ab dem vollendeten siebten Lebensjahr erteilt werden. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.
Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers (Blauer Schein).

Weitere Infos bei Bea Kettel von der Unteren Fischereibehörde, Telefon 06571/14-2340, E-Mail: Beatrice.Kettel@ Bernkastel-Wittlich.de

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