Pflichten für Immobilienmakler

Bernkastel-Wittlich · Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weist auf die Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz hin: Sollten Immobilienhändler nach dem Personalausweis fragen, ist dieser nicht etwa auf Datenfang, sondern gesetzlich verpflichtet, diese Daten zu erheben. So darf der Makler auch die Ausweise seiner Klienten kopieren.

Unterbleibt eine solche Identifizierung, handelt der Makler ordnungswidrig und riskiert ein hohes Bußgeld. Ziel des Geldwäschegesetzes ist es, Unternehmen hinsichtlich etwaiger Geldwäschedelikte zu sensibilisieren, damit diese nicht zum Spielball krimineller Machenschaften werden. red

Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist Karl Junk, Telefon 06571/142250, E-Mail Karl.Junk@Bernkastel-Wittlich.de. Bei ihm ist auch eine Informationsbroschüre erhältlich. Weitere Infos gibt es unter <%LINK auto="true" href="http://www.add.rlp.de" class="more" text="www.add.rlp.de"%> unter dem Stichwort Geldwäsche.

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