Umwelt Verbandsgemeinde Wittlich-Land klagt auf Schadensersatz

Wittlich · Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land klagt vor dem Landgericht Trier gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima). Sie fordert knapp 70 000 Euro Schadensersatz für die Verbrennung von Klärschlamm, der nicht mehr auf Felder ausgebracht werden darf, weil er zu stark mit krebserregenden perfluorierten Tensiden (PFT) belastet ist. Die Schadstoffe sind von der Airbase Spangdahlem aus in die Umwelt gelangt. Jedes Jahr, schätzt die Verbandsgemeindeverwaltung, werden deshalb weitere Kosten in Höhe von 100 000 Euro anfallen. Geld, das die Kommune vom Bund erstattet haben möchte. Wären es sonst doch die Bürger, die über höhere Schmutzwassergebühren für die Umweltproblematik zahlen müssten. Zwar hat es zu alledem bereits eine mündliche Verhandlung gegeben, doch muss der Fall neu verhandelt werden, da der bisher zuständige Richter abgeordnet wurde. Ein neuer Termin steht laut Landgericht noch nicht fest.

Mehr als 20  Landwirte, Angelvereine, Wasserversorger und Kommunen hatten rund um die Flugplätze Bitburg und Spangdahlem Schadensersatz gefordert. Erfolgreich damit war nur die VG Wittlich-Land: 460 000 Euro hatte die Bima bisher gezahlt. Die zuletzt eingereichten Schadensersatzanträge wurden allerdings abgelehnt. Denn die Bima verweist inzwischen auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf. In einfachen Worten zusammengefasst sind die Richter zu dem Schluss gekommen, dass der Verursacher der PFT-Verunreinigung keine Schuld hat, da damals noch nicht bekannt war, wie gefährlich die Stoffe sind. Daher müsse er auch nicht haften.

Rechtliche Grundlage dafür, dass die Bima für Schäden aufkommt, die das US-Militär verursacht hat, ist das Nato-Truppenstatut. Zunächst zahlt Deutschland Entschädigung. Ist der „Entsendestaat“ (hier: die USA) voll verantwortlich, kann Deutschland 75 Prozent des Geldes zurückfordern.

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