Landwirtschaft Bauern- und Winzerverband des Kreises Bernkastel-Wittlich fordert: Weniger Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen

Wittlich · Was ist wichtiger – Nahrungsmittelproduktion oder Energiegewinnung? Eine schwierige Frage. Photovoltaik-Anlagen schießen wie Pilze auf landwirtschaftlichen Flächen empor, auf denen Bauern dann nichts mehr anbauen können. Gibt es einen Ausweg aus diesem Dilemma?

 Effizient in der Energiegewinnung, frisst aber gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzfläche: Hier eine Photovoltaik-Anlage in Hetzerath.

Effizient in der Energiegewinnung, frisst aber gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzfläche: Hier eine Photovoltaik-Anlage in Hetzerath.

Foto: Christian Moeris

Für Manfred Zelder, Vorsitzender des Bauern -und Winzerverbandes Bernkastel-Wittlich, stellt sich die Lage glasklar dar: „Photovoltaik-Anlagen sollten auf landwirtschaftlichen Nutzflächen weniger toleriert werden und diese tatsächlich der Nahrungsmittelproduktion vorbehalten bleiben.“ Der Vorstand des Verbandes plädiere dafür, Photovoltaik-Anlagen (PV) auf Dachflächen zu installieren. Auch Autobahnen könnten mit Photovoltaik-Anlagen überdacht werden. Wie aber sieht die Situation in der Realität aus? Sind diese Vorschläge realistisch?

Manuel Follmann, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, beschrieb auf der Aschermittwochstagung der Landwirtschaft, die Rolle seiner Kommune im Umgang mit PV-Anlagen. Er sagt: „Bei allen Entwicklungen gibt es immer einen Interessenskonflikt mit der Landwirtschaft. Landwirtschaftliche Flächen müssen zurückstecken, wenn sich Gemeinden entwickeln wollen.“ Die VG Wittlich-Land hat allerdings einen Kriterienkatalog entworfen, wann Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen möglich sind.

Die VG Wittlich-Land in Zahlen

Bei der Strombilanz steht die größte Verbandsgemeinde im Kreis Bernkastel-Wittlich gut da. 80 Prozent des genutzten Stroms stammt bereits aus erneuerbaren Energien, davon 70 Prozent aus Photovoltaik, 30 Prozent aus Biomasse. Das  nutzbare Potenzial für Photovoltaik auf Dachflächen liegt bei 512.725 Megawattstunden, davon werden 34.807 Mwh genutzt, 477.918 Mwh sind ungenutzt. Viel Energie also, die die mehr als 30.000 Einwohner in 45 Gemeinden auf 398 Quadratkilometer Fläche verbrauchen könnten.

Die Vorgehensweise

Für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Wittlich-Land wurden Ausschlusskriterien festgelegt, nach denen keine Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebaut werden sollen. Gleichzeitig soll der Ausbau gedeckelt werden. Bereiche werden einer standortspezifischen Einzelfallprüfung unterzogen. Ausgeschlossen sind demnach sehr hochwertige landwirtschaftliche Flächen. Vielmehr sollen die PV-Anlagen auf solchen Flächen errichtet werden, die ertragsarm sind. Aber auch Kriterien wie Artenschutz, Betroffenheit von anderen Ortsgemeinden sowie das Landschaftsbild spielen eine Rolle.

Was sind die wesentlichen Steuerungskriterien?

Manuel Follmann sagt: „Das Ziel ist die Deckelung des Zuwachses der Photovoltaik-Freiflächen. Wir wollen landwirtschaftliche Freifläche schützen.“ Wie aber funktioniert das? „Wir legen eine maximale Anlagengröße pro Photovoltaik-Freiflächenlage und Ortsgemeinde fest und gleichzeitig eine Obergrenze der maximal zulässigen Photovoltaik-Freiflächenlagen für das gesamte VG-Gebiet.“ Insgesamt sollen das lediglich zwei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sein. Räumlich will man die Anlagenstandorte über Wittlich-Land verteilen. Dort gibt es 16.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Zwei Prozent davon sind etwa rund 320 Hektar. Bestehende Anlagen verteilen sich auf 90 Hektar. Das Neubaupotenzial macht rund 230 Hektar aus.

Wie geht es weiter?

„Bei jedem Antrag muss der Antragsteller nachweisen, dass die Steuerungskriterien erfüllt sind“, sagt Follmann. Nur wenn die Kriterien erfüllt seien, könne ein Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans durch die VG getroffen werden. Gemeinden und Verbandsgemeinden führen dann ein Bauleitplanverfahren durch. Der Steuerungsrahmen könne bei Bedarf durch den VG-Rat angepasst werden. Bei weiteren Beratungen und Beschlussfassungen in den Gremien werden die abschließenden Kriterien festgelegt.

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